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EAS 42Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 1766/4/1-IV/4/9118.11.1991

  Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…

EAS 3150Kein Steueranrechnungsverfahren bei schweizerischen Einkünften des Bordpersonals im internationalen Luftverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0957-IV/4/201019.04.2010

…3 erfassten Einkünfte nicht eingeschränkt wird. Somit scheidet eine Einbeziehung dieser Einkünfte in die Methode der Steueranrechnung aus. Dieses dem Wortlaut der Bestimmung eindeutig entsprechende Auslegungsergebnis steht auch im Einklang mit den Zielsetzungen der Abkommensrevision, deren Anliegen im gegebenen Zusammenhang die Beseitigung der Grenzgängerregelung des…

EAS 725DBA-Steueranrechnung auf die KESt bei legitimierten Namensdepots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9521.09.1995

…dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der Bank geltend gemacht werden. Auch bei legitimierten Namensdepots ist der Nachweis über die inländische Ansässigkeit im Sinn jenes DBA, auf Grund dessen eine Steueranrechnung vorgenommen werden soll, von Bedeutung. In Deutschland…

EAS 1054US-Steueranrechnung bei Zurechnungskonflikt infolge amerikanischer Transparenzbesteuerung einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/3-IV/4/9721.04.1997

Optiert die österreichische A-GmbH, an der neben amerikanischen Investoren die österreichische B-GmbH zu 51% beteiligt ist und die in den USA über eine Betriebstätte verfügt, in den USA für eine Besteuerung als Personengesellschaft, dann stellt sich die Frage, ob die in den USA…

EAS 2016Britische Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschafts- und Steuerjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/0203.04.2002

Verlegt ein Ehepaar, das gleichteilig als Gesellschafter einer britischen Personenhandelsgesellschaft ("general partnership") in Großbritannien ein Handelsgewerbe betreibt, ab März 2002 für 1 Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die…

BFG RV/7101253/2017Keine Steueranrechnung von Lohnsteuer bei nicht einbehaltener Lohnsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.04.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1. vom 18.03.2016, betreffend Einkommensteuer 2012 und 2. vom 6.7.2016, betreffend Einkommensteuer…

UFSW RV/0562-W/02Nettolohnvereinbarung, Doppelwohnsitzkosten, Steueranrechnung nach DBA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006Teil 1/2

…die Anrechnung der, nach Abzug eines "foreign tax credit" für österreichische Lohn- und Einkommensteuer (die Steueranrechnung erfolgte gem. Art.XV iZm Art.I DBA-USA) zur Zahlung verbliebenen US-Einkommensteuer, soweit sie auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen in den USA entfielen, mit dem formelhaft ermittelten…

UFSW RV/0562-W/02Nettolohnvereinbarung, Doppelwohnsitzkosten, Steueranrechnung nach DBA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006Teil 2/2

873.372,10 | 873.372,10 | Zwischensumme | [KZ 210] | 2.277.669,62 | 2.221.669,62 | stpfl Bezüge | nach Abzug von KZZ 215, 220: | [KZ 245] | 1.941.335,00 | 1.880.516,00…

KStR 2013 Rz 124819. Durchführung des Anrechnungsverfahrens bei der Hinzurechnungsbesteuerung und beim Methodenwechsel (§ 10a Abs. 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

19. Durchführung des Anrechnungsverfahrens bei der Hinzurechnungsbesteuerung und beim Methodenwechsel (§ 10a Abs. 9 KStG 1988) Rz 1248fz: Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird bei der Hinzurechnungsbesteuerung die auf die hinzugerechneten Passiveinkünfte entfallende tatsächliche Steuerbelastung sowie eine vergleichbare ausländische vorgelagerte Hinzurechnungsbesteuerung (siehe dazu Rz 1248fh ff), beim…

EAS 3243Kombinierte Anwendung des Anrechnungs- und Befreiungssystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1352-IV/4/201128.09.2011

Erzielt eine in Österreich ansässige Sängerin Einkünfte aus Italien in Höhe von 50.000 Euro, die der italienischen Abzugsbesteuerung in Höhe von 20.000 Euro unterworfen worden sind, und fallen weiters Einkünfte in Höhe von 75.000 Euro aus Staaten an, mit denen Abkommen mit…

EAS 2189Anrechnung italienischer Steuern von Mieteinkünften auf die österreichische Steuer vom Veräußerungsgewinn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/1-IV/4/0216.12.2002

Gemäß Artikel 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung…

UFSW RV/1897-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K., Polen, vertreten durch D, gegen den Bescheid des Finanzamtes A 8. Oktober 2002, Erf.Nr. -, St.Nr. --, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Erbschaftssteuer wird abgeändert wie folgt: Die…

UFSW RV/1896-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der W, Polen, vertreten durch D, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 8. Oktober 2002, Erf.Nr. -, St.Nr. --, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Erbschaftssteuer wird abgeändert wie folgt…

UFSW RV/1893-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, Polen, vertreten durch D, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 8. Oktober 2002, Erf.Nr. -, St.Nr. --, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Erbschaftssteuer wird abgeändert wie folgt…

UFSW RV/1892-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des I, Polen, vertreten durch D, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 8. Oktober 2002, Erf.Nr.-, St.Nr. --, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Erbschaftssteuer wird abgeändert wie folgt…

UFSW RV/2035-W/02Die dba-rechtliche Einkünftezusammenfassung (per country limitation) ist nur hinsichtlich in Österreich steuerpflichtiger Auslandseinkünfte zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der P GesmbH, vertreten durch Auditor Treuhand GesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 und 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Der Abgabenfestsetzung…

UFSW RV/0717-W/02Keine Anrechnung von ausländischer Abzugssteuer ohne DBA und ohne Ausnahmegenehmigung gemäß § 48 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2005

…1993, vorgenommen wurde. Einem ersten Antrag vom 17. Jänner 1996 betreffend Steueranrechnung nach § 48 Bundesabgabenordnung (BAO) war das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mangels nachvollziehbarer Unterlagen und mangels Nachweises einer tatsächlichen vergleichbaren ausländischen Besteuerung nicht näher getreten. Gegen die Bescheide des Finanzamtes erhob die Bw. Berufung…

EStR 2000 Rz 7583–758728.6.6 Anrechnung ausländischer Einkommensteuer
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

28.6.6 Anrechnung ausländischer Einkommensteuer Rz 7583: Auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen und auf Grund der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, kann sich die Berechtigung zur Anrechnung ausländischer Steuern auf die Einkommensteuer ergeben. Die Anrechnung erfolgt dabei stets auf Grund des betreffenden Abkommens oder…

EAS 1931Fiktivsteueranrechnung auf die Stiftungs-Zwischensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 60/4-IV/4/0121.09.2001

Die gemäß § 22 Abs. 3 KStG zu erhebende Zwischensteuer ist keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung (EAS 1930). Die Privatstiftung ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies…

EAS 3211Anwendung von § 10 Abs. 7 KStG 1988 auf finnische Gewinnausschüttungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0966-IV/4/201111.05.2011

Erwirbt eine österreichische GmbH eine konzernfremde finnische Kapitalgesellschaft und ist diese Kapitalbeteiligung in Anwendung der Grundsätze des AOA (VPR 2010 Rz 190) dem Betriebsvermögen einer finnischen Betriebstätte der österreichischen GmbH zuzurechnen, dann hat Finnland gemäß Art. 7 DBA-Finnland das Besteuerungsrecht an den Gewinnausschüttungen der…