Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2016
Britische Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschafts- und Steuerjahr
geltende FassungEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/02vom 03.04.2002
Wortlaut laut Findok
Verlegt
ein Ehepaar, das gleichteilig als Gesellschafter einer britischen
Personenhandelsgesellschaft ("general partnership") in Großbritannien ein
Handelsgewerbe betreibt, ab März 2002 für 1 Jahr seinen Wohnsitz nach
Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in
Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen
Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die Veranlagung 2002 das von März
2002 bis Jahresende erzielte Einkommen und für die Veranlagung 2003 jenes
für die Zeit von Jänner und Februar 2003 nach österreichischem
Recht zu ermitteln ist. Hierbei hat eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1
EStG stattzufinden (BFH v. 9.8.1989, BStBl. II 1990, 175). Auf die
österreichische Steuer der beiden Jahre ist sodann - jeweils entsprechend
aliquotiert - jene britische Einkommensteuer anzurechnen, die in
Großbritannien auf die in Österreich in den beiden Jahren besteuerten
Einkünfte entfällt.
Es ist
einzuräumen, dass die für die Erstellung der österreichischen
Einkommensteuererklärungen erforderliche Umrechnung und Verteilung der
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Sept. bis 31. Aug. in Großbritannien
erstellten Jahresabschlussergebnisse und eine korrespondierende Zuordnung der
britischen Einkommensteuer angesichts des jeweils mit 1. April beginnenden
britischen Steuerjahres administrative Schwierigkeiten mit sich bringt. §
184 BAO sieht aber vor, dass dann, wenn die Besteuerungsgrundlagen nicht exakt
zu ermitteln sind, ihre Schätzung zu erfolgen hat. Erforderlichenfalls wird
daher auf diesem Weg eine sachgerechte Handhabung des britischen
Doppelbesteuerungsabkommens im Geltungsbereich der österreichischen
Steuerrechtsordnung möglich sein. Einzelheiten über entsprechende
Vereinfachungen müssten mit dem örtlich zuständigen Finanzamt
geklärt werden.
03. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 4 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 184 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 385/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 1867
- Gültig
- 03.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF