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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2016

Britische Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschafts- und Steuerjahr

geltende FassungEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/02vom 03.04.2002

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein Ehepaar, das gleichteilig als Gesellschafter einer britischen Personenhandelsgesellschaft ("general partnership") in Großbritannien ein Handelsgewerbe betreibt, ab März 2002 für 1 Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die Veranlagung 2002 das von März 2002 bis Jahresende erzielte Einkommen und für die Veranlagung 2003 jenes für die Zeit von Jänner und Februar 2003 nach österreichischem Recht zu ermitteln ist. Hierbei hat eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG stattzufinden (BFH v. 9.8.1989, BStBl. II 1990, 175). Auf die österreichische Steuer der beiden Jahre ist sodann - jeweils entsprechend aliquotiert - jene britische Einkommensteuer anzurechnen, die in Großbritannien auf die in Österreich in den beiden Jahren besteuerten Einkünfte entfällt. Es ist einzuräumen, dass die für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärungen erforderliche Umrechnung und Verteilung der für das Wirtschaftsjahr vom 1. Sept. bis 31. Aug. in Großbritannien erstellten Jahresabschlussergebnisse und eine korrespondierende Zuordnung der britischen Einkommensteuer angesichts des jeweils mit 1. April beginnenden britischen Steuerjahres administrative Schwierigkeiten mit sich bringt. § 184 BAO sieht aber vor, dass dann, wenn die Besteuerungsgrundlagen nicht exakt zu ermitteln sind, ihre Schätzung zu erfolgen hat. Erforderlichenfalls wird daher auf diesem Weg eine sachgerechte Handhabung des britischen Doppelbesteuerungsabkommens im Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung möglich sein. Einzelheiten über entsprechende Vereinfachungen müssten mit dem örtlich zuständigen Finanzamt geklärt werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

abweichendes WirtschaftsjahrSchätzung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 385/1-IV/4/02
Stammnummer
1867
Gültig
03.04.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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