Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3031
Anrechnung von US-Verzugszinsen
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3434-IV/4/2008vom 18.12.2008
Wortlaut laut Findok
Hat eine österreichische
Kapitalgesellschaft für in den USA im Jahr 2002 bezogene und dort
steuerpflichtige Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten,
ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als
Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der
Kapitalgesellschaft hinzurechnungspflichtig. Allerdings ist die 2008 geleistete
Steuernachzahlung, so wie die 2002 bereits entrichtete US-Steuer, nach Artikel
22 DBA-USA auf die bei der Veranlagung 2002 anfallende österreichische
Körperschaftsteuer anzurechnen. Ist der Steuerbescheid 2002 bereits in
Rechtskraft erwachsen, ist eine Bescheidberichtigung auf der Grundlage von
§ 295a BAO möglich (EStR
2000 Rz 7586).
Die Anrechnungsverpflichtung des Artikels 22 DBA-USA
erstreckt sich nach Auffassung des BM für Finanzen auch auf Verzugszinsen
zur US-Einkommensteuer. Denn es entspricht dem österreichischen
Rechtssystem, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine einheitliche
Betrachtung anzustellen (§ 3 Abs. 2 BAO). Auch wenn diese Betrachtung in
§ 3 BAO nur in Bezug auf "Abgaben" (dies sind nach § 3 BAO nur
österreichische Abgaben) angeordnet wird, erscheint es sachgerecht, diese
Sichtweise auch auf die von anderen Staaten erhobenen Abgaben anzuwenden (EAS
2768).
Bundesministerium für Finanzen, 18. Dezember
2008
Normen und Schlagworte
- Art. 22 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- § 295a BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 3 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/3434-IV/4/2008
- Stammnummer
- 38337
- Gültig
- 18.12.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF