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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1215

Geschäftsführerbezüge aus Liechtenstein

geltende FassungEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/98vom 26.01.1998

Wortlaut laut Findok

  In EAS 815 wurde im Fall eines in Tirol ansässigen Dienstnehmers eines liechtensteinischen Unternehmens ausgeführt: "Wird ein in Tirol ansässiger Dienstnehmer eines liechtensteinischen Unternehmens von seinem liechtensteinischen Arbeitgeber in verschiedene Staaten als Verkaufsmanager entsandt, dann steht nach dem DBA-Österreich/Liechtenstein das Besteuerungsrecht an den liechtensteinischen Bezügen insoweit Österreich zu, als die Tätigkeit nicht auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist." Mit dieser Aussage sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß das liechtensteinische Unternehmen insoweit die Besteuerung der Lohnbezüge einstellen muß, als der Dienstnehmer Bezugsteile für Auslandstätigkeiten erhält; denn insoweit steht nicht Liechtenstein, sondern Österreich das Besteuerungsrecht zu. Dieser Aussage sollte indessen nicht der Sinn beigemessen werden, daß im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach dem DBA-Liechtenstein das Freistellungssystem und nicht das Anrechnungssystem anzuwenden ist. In Österreich ansässige Bezieher von liechtensteinischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen daher im Rahmen des Steueranrechnungssystems auch mit jenen Bezugsteilen der österreichischen Besteuerung, an denen Liechtenstein das Besteuerungsrecht nach Art. 15 des Abkommens zugeteilt ist. Verlegt daher der Geschäftsführer einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann unterliegen die aus nichtselbständiger Arbeit bezogenen Vergütungen der Besteuerung in Österreich. Liechtenstein erlangt daran nur insoweit Besteuerungsrechte, als der Geschäftsführer in Ausübung seiner beruflichen Funktionen sich physisch auf liechtensteinischem Staatsgebiet aufhält; insoweit ist die liechtensteinische Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen. 26. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AuslandstätigkeitenSteueranrechnungWohnsitzverlegung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 21/2-IV/4/98
Stammnummer
26239
Gültig
26.01.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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