Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1215
Geschäftsführerbezüge aus Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/98vom 26.01.1998
Wortlaut laut Findok
In EAS 815 wurde im Fall eines in Tirol ansässigen
Dienstnehmers eines liechtensteinischen Unternehmens ausgeführt:
"Wird ein in Tirol ansässiger
Dienstnehmer eines liechtensteinischen Unternehmens von seinem
liechtensteinischen Arbeitgeber in verschiedene Staaten als Verkaufsmanager
entsandt, dann steht nach dem DBA-Österreich/Liechtenstein das
Besteuerungsrecht an den liechtensteinischen Bezügen insoweit
Österreich zu, als die Tätigkeit nicht auf liechtensteinischem
Staatsgebiet ausgeübt worden ist." Mit dieser Aussage sollte zum
Ausdruck gebracht werden, daß das liechtensteinische Unternehmen insoweit
die Besteuerung der Lohnbezüge einstellen muß, als der Dienstnehmer
Bezugsteile für Auslandstätigkeiten erhält; denn insoweit steht
nicht Liechtenstein, sondern Österreich das Besteuerungsrecht zu. Dieser
Aussage sollte indessen nicht der Sinn beigemessen werden, daß im Bereich
der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach dem DBA-Liechtenstein
das Freistellungssystem und nicht das Anrechnungssystem anzuwenden ist. In
Österreich ansässige Bezieher von liechtensteinischen Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen daher im Rahmen des
Steueranrechnungssystems auch mit jenen Bezugsteilen der österreichischen
Besteuerung, an denen Liechtenstein das Besteuerungsrecht nach Art. 15 des
Abkommens zugeteilt ist.
Verlegt daher der Geschäftsführer einer
liechtensteinischen Kapitalgesellschaft seinen Hauptwohnsitz nach
Österreich, dann unterliegen die aus nichtselbständiger Arbeit
bezogenen Vergütungen der Besteuerung in Österreich. Liechtenstein
erlangt daran nur insoweit Besteuerungsrechte, als der Geschäftsführer
in Ausübung seiner beruflichen Funktionen sich physisch auf
liechtensteinischem Staatsgebiet aufhält; insoweit ist die
liechtensteinische Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen.
26.
Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 21/2-IV/4/98
- Stammnummer
- 26239
- Gültig
- 26.01.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF