3.3.10a Begünstigte Auslandstätigkeiten (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 - unbefristete Rechtslage ab 2012) 3.3.10a.1 Ausmaß der Begünstigung Rz 70h55: § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2011 (AbgÄG 2011) regelt, dass ab dem Jahr…
Hat eine bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigte gebürtige Tschechin mit schwedischer Staatsbürgerschaft den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich und ist sie folglich in Österreich ansässig und übt sie weiters ihre berufliche Tätigkeit zu 30% in Österreich, zu 60% in verschiedenen Oststaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. a) Bei der Arbeitnehmerveranlagung des Bw. wurde eine vom StPfl für 2004 beantragte Steuerbefreiung bezüglich der Auslandstätigkeit nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 nicht anerkannt. b) Dem entspricht auch ein Schreiben…
…des Ortes vorzulegen. Nur mit einer solchen Aufstellung könne beurteilt werden, ob die Auslandstätigkeit auch ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat ausgeübt worden sei und die Steuerfreiheit daher zustehe. Der Bf. legte daraufhin Stundenlisten über die Einsätze an den verschiedenen Baustellen vor. Aus diesen…
…Gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BGBl. I 2005/161 sind Einkünfte, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine begünstigte Auslandstätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, steuerfrei, wenn die Arbeit ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Inländische Betriebe sind gemäß § 3 Abs…
…des Ortes vorzulegen. Nur mit einer solchen Aufstellung könne beurteilt werden, ob die Auslandstätigkeit auch ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat ausgeübt worden sei und die Steuerfreiheit daher zustehe. Der Bw. legte daraufhin Stundenlisten über die Einsätze an den verschiedenen Baustellen vor. Aus diesen…
…Schweiz, da sie nicht Teil des österreichischen Bundesgebietes sei, unzweifelhaft Ausland und sei eine Tätigkeit, die in der Schweiz ausgeübt werde, als Auslandstätigkeit anzusehen. Gegen diese Entscheidung erhob das Finanzamt Amtsbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser stellte mit Beschluss von 22. März 2010, A 2010/0012…
…Bw mit zugehöriger Steuernummer. Dem steuerlichen Vertreter wird am 24. Juli 2003 von der Abgabenbehörde I. Instanz mitgeteilt, dass keine steuerfreie Auslandstätigkeit vorliege, da kein inländischer Arbeitgeber vorhanden sei. Mit Bescheid vom 19. August 2003 werden die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit ohne Anwendung der…
…von ins Ausland entsendeten Arbeitnehmern im Vergleich mit anderen Ländern (zB Bundesrepublik Deutschland) für österreichische Unternehmen wettbewerbsnachteilig aus. Die vorliegende Novelle sieht daher eine Steuerbefreiung für alle Fälle einer Auslandstätigkeit von inländischen Arbeitnehmern vor, die mit der Errichtung von Anlagen im Ausland im Zusammenhang steht". …
…Schweizer Betrieben beschäftigten Arbeitnehmern nicht. In der obzitierten Entscheidung vom 29. Mai 2006 hat der unabhängige Finanzsenat entscheiden, dass eine generelle Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei Schweizer Betrieben beschäftigt sind, aufgrund der vergleichsweise reduzierten Kontrollmöglichkeit unverhältnismäßig wäre. Das (auch vom EuGH…
…BAO iVm § 302 lit c BAO. Diesen Antrag begründete seine steuerliche Vertretung zusammengefasst damit, dass der Berufungswerber eine begünstigte Auslandstätigkeit im Sinne des § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 ausgeübt habe, die Anwendung der Steuerfreiheit aber allein aus dem Grund gescheitert sei, dass er…
…10 EStG 1988 geltend, obwohl er in dieser Zeit nicht bei einem inländischen Betrieb beschäftigt war. Seine steuerliche Vertretung begründete dies wie folgt: Obwohl der Berufungswerber eine begünstigte Auslandstätigkeit im Sinne des § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 ausgeübt habe, werde ihm die Steuerfreiheit…
…und für die betrieblichen Erfordernisse adaptiert. Um den Sachverhalt weiter zu klären, ersuchte der Unabhängige Finanzsenat das Finanzamt zu ermitteln, ob im Berufungsfall eine begünstigte Auslandstätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 vorlag und diese ununterbrochen über den Zeitraum von einem…
…Lohnabzugsbesteuerung. Ist es aber tatsächlich so, dass das steuerliche Dienstverhältnis zur inländischen Gesellschaft in einer Weise aufrecht bleibt, dass die Auslandstätigkeit als im inländischen Firmeninteresse gelegene Fortbildungsaktivität aufzufassen ist, dann bleibt der Dienstnehmer mit den "Differenzbeträgen" weiterhin in Österreich steuerpflichtig. Die Steuerpflicht gründet sich bei…
Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…
Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…
Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klauseln" (siehe Art. 15 Abs. 2 DBA…
Wird ein Österreicher mit inländischem Wohnsitz von seinem deutschen Arbeitgeber, einer deutschen GmbH, damit betraut, in Osteuropa Aufträge für Arbeiten im Servicebereich, in der Maschinenwartung und für die Adaptierung von Produktionsstraßen in der Automobilindustrie zu akquirieren, wobei der deutschen GmbH in Österreich kein Büro zur…
…die Tätigkeit nicht auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist." Mit dieser Aussage sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß das liechtensteinische Unternehmen insoweit die Besteuerung der Lohnbezüge einstellen muß, als der Dienstnehmer Bezugsteile für Auslandstätigkeiten erhält; denn insoweit steht nicht Liechtenstein, sondern Österreich das Besteuerungsrecht zu…
…entsandt, um dort eine "begünstigte Auslandstätigkeit" für seinen österreichischen Arbeitgeber auszuführen, dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in Österreich lohn- und einkommensteuerfrei. Montagen und Inbetriebnahmen von Anlagen (hiezu gehören auch EDV-Anlagen) gehören zu den "begünstigten Auslandstätigkeiten"…