Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1901
Montageentsendung zur australischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/E0002-IV/4/01vom 24.07.2001
Wortlaut laut Findok
Wird ein Arbeitnehmer einer
österreichischen Kapitalgesellschaft für einen Zeitraum von 4 Monaten
nach Australien entsandt, um dort eine "begünstigte Auslandstätigkeit"
für seinen österreichischen Arbeitgeber auszuführen, dann sind
die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß
§ 3 Abs. 1 Z
10 EStG 1988 in Österreich lohn- und einkommensteuerfrei. Montagen und
Inbetriebnahmen von Anlagen (hiezu gehören auch EDV-Anlagen) gehören
zu den "begünstigten Auslandstätigkeiten". Der Umstand, dass die
österreichische Kapitalgesellschaft eine begünstigte
Anlagenmontagetätigkeit in Australien nicht einem fremden Kunden, sondern
ihrer eigenen Tochtergesellschaft gegenüber erbringt, ist für die
Steuerbefreiung unschädlich.
Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass
möglicherweise eine Besteuerung in Australien eintreten könnte. Denn
infolge der Steuerbefreiung in Österreich bewirkt eine sogenannte "Subject
to Tax-Klausel" im österreichisch-australischen Abkommen vom 8. Juli 1986,
das zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen worden ist (Art. 15
Abs. 2 lit. d des Abkommens), dass Australien durch das Abkommen in einem
solchen Fall nicht ebenfalls zur Steuerfreistellung verpflichtet ist. Die Frage,
ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Besteuerung in Australien
anfallen könnte, richtet sich daher ausschließlich nach australischem
innerstaatlichen Steuerrecht.
24. Juli
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 15 Abs. 2 lit. d DBA AUS (E), Doppelbesteuerungsabkommen Australien (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 480/1988
begünstigte AuslandstätigkeitenMontage von AnlagenInbetriebnahme von AnlagenAnlagenmontagetätigkeitensubject to tax-Klausel
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/E0002-IV/4/01
- Stammnummer
- 31670
- Gültig
- 24.07.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF