Findok · EAS-Auskünfte
EAS 42
Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskunftW 1766/4/1-IV/4/91vom 18.11.1991
Wortlaut laut Findok
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der
Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene
österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die
auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte
entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass
Einkünfteidentität
nicht aber
Steuerzeitraumidentität
bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer
schweizerischen GesmbH und einer deutschen AG einer österreichischen
Personengesellschaft im
Kalenderjahr 1990 zu
und wird dieser Dividendenertrag im Jahresabschluss über das
Wirtschaftsjahr
1990/91 erfasst und folglich erst im
Veranlagungsjahr
1991 in Österreich besteuert, dann sind die in der Schweiz im Jahr
1990 erhobene Verrechnungssteuer und die in Deutschland im Jahr 1990 erhobene
Kapitalertragsteuer auf die bei der Veranlagung 1991 vorzuschreibende
österreichische Einkommensteuer der Personengesellschafter
anzurechnen.
18. November
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 23 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 1766/4/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18579
- Gültig
- 18.11.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF