RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2264

Engagement eines US-Schauspielers für eine TV-Aufzeichnung in Schweden

geltende FassungEAS-AuskunftL 654/1-IV/4/03vom 02.04.2003

Wortlaut laut Findok

Wird von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft ein in den USA lebender Darsteller als Dienstnehmer für die Mitwirkung an einer ausschließlich in Schweden stattfindenden TV-Produktion engagiert, dann wird durch die Bestimmungen des österreichisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht Österreichs an den gezahlten Gagen nicht berührt, wohl aber durch das österreichisch-amerikanische Abkommen. Verfügt der US-Darsteller daher über einen Nachweis seiner steuerlichen "Ansässigkeit" in den USA (ein solcher Nachweis wird bei Bedarf vom Philadelphia-Service-Center des Internal Revenue Service ausgestellt), dann kann der Lohnsteuerabzug für jene Bezüge, die auf die Aufnahmearbeiten in Schweden entfallen, unterbleiben. Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer nachträglichen Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung vermeiden (ein Risiko, das jedenfalls vorliegt, wenn der US-Darsteller auch nicht nachträglich seine Ansässigkeitsbescheinigung übersendet), dann wird der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein und es wird dem US-Künstler anheimzustellen sein, die Herbeiführung einer abkommenskonformen Entlastung durch Einbringung eines Rückzahlungsantrages beim Finanzamt Eisenstadt zu erwirken; doch auch im Rückzahlungsverfahren ist die Vorlage des Ansässigkeitsnachweises unabdingbar (Hinweis auf die im Wesentlichen gleichlautende Stellungnahme zu einem Engagement eines US-Schauspielers für Dreharbeiten in Italien in EAS 2061). 02. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

FilmproduktionSchauspielerAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbescheinigungLohnsteuerabzugRückerstattungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 654/1-IV/4/03
Stammnummer
36219
Gültig
02.04.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF