Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2264
Engagement eines US-Schauspielers für eine TV-Aufzeichnung in Schweden
geltende FassungEAS-AuskunftL 654/1-IV/4/03vom 02.04.2003
Wortlaut laut Findok
Wird von einer österreichischen
Filmproduktionsgesellschaft ein in den USA lebender Darsteller als Dienstnehmer
für die Mitwirkung an einer ausschließlich in Schweden stattfindenden
TV-Produktion engagiert, dann wird durch die Bestimmungen des
österreichisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommens das
Besteuerungsrecht Österreichs an den gezahlten Gagen nicht berührt,
wohl aber durch das österreichisch-amerikanische Abkommen. Verfügt der
US-Darsteller daher über einen Nachweis seiner steuerlichen
"Ansässigkeit" in den USA (ein solcher Nachweis wird bei Bedarf vom
Philadelphia-Service-Center des Internal Revenue Service ausgestellt), dann kann
der Lohnsteuerabzug für jene Bezüge, die auf die Aufnahmearbeiten in
Schweden entfallen, unterbleiben.
Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein
Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer
nachträglichen Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung vermeiden (ein Risiko,
das jedenfalls vorliegt, wenn der US-Darsteller auch nicht nachträglich
seine Ansässigkeitsbescheinigung übersendet), dann wird der
Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein und es wird dem US-Künstler
anheimzustellen sein, die Herbeiführung einer abkommenskonformen Entlastung
durch Einbringung eines Rückzahlungsantrages beim Finanzamt Eisenstadt zu
erwirken; doch auch im Rückzahlungsverfahren ist die Vorlage des
Ansässigkeitsnachweises unabdingbar (Hinweis auf die im Wesentlichen
gleichlautende Stellungnahme zu einem Engagement eines US-Schauspielers für
Dreharbeiten in Italien in EAS 2061).
02. April
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 17 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
FilmproduktionSchauspielerAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbescheinigungLohnsteuerabzugRückerstattungsverfahren
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 654/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36219
- Gültig
- 02.04.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF