Findok · EAS-Auskünfte
EAS 263
Deutsche Marktbetreuung durch einen Angestellten mit Abschlussvollmacht
geltende FassungEAS-AuskunftH 1685/8/1-IV/4/93vom 12.05.1993
Wortlaut laut Findok
Bedient sich ein österreichisches
Unternehmen, das mit der Entwicklung und Herstellung technischer Produkte
beschäftigt ist, zur Betreuung des deutschen Marktes eines Angestellten mit
Wohnsitz in Deutschland und ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur
Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt
dies allein bereits zur Begründung einer deutschen Betriebstätte im
Sinn der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland.
Verluste, die in der deutschen Betriebstätte anfallen,
sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich lediglich im Rahmen des
"negativen Progressionsvorbehaltes" verwertbar.
Wird in den Bilanzen des österreichischen Unternehmens
zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Gewinnabgrenzung eine
"Verrechnungspreisforderung" gegenüber der deutschen Betriebstätte
eingebucht, so berechtigt eine derartige "Forderung gegen sich selbst" nicht zu
einer Teilwertabschreibung gemäß
§ 6 Z. 2 lit. c EStG
1988.
12. Mai
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Anlage 1 Z 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 1685/8/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18109
- Gültig
- 12.05.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF