Findok · EAS-Auskünfte
EAS 392
Gemeinnützige Privatstiftung mit Aktivitätsfeld in ausländischem Staat
geltende FassungEAS-AuskunftB 3007/2/2-IV/4/94vom 18.02.1994
Wortlaut laut Findok
Die steuerlichen
Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich
errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im
Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß
§ 48
BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung
ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur
Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden
Behandlung erforderlich ist. Ist diese Gegenseitigkeit gesichert, wäre im
Rahmen der Ermessenübung zu entscheiden, ob jene Vorrechte, die den im
Inland tätigen gemeinnützigen Privatstiftungen zustehen auch der im
betreffenden Ausland tätigen Stiftung zuerkannt werden können
(Freistellung von der 22%igen Abzugsbesteuerung bei Zuwendungen an die
Begünstigten und Herabsetzung der Erbschaftssteuer auf 2,5% bei Zuwendungen
an die Stiftung).
Für eine positive Ermessensübung spricht insb.
der Umstand, dass die Stiftungserträge zur Linderung von Not in dem
betreffenden ausländischen Staat verwendet werden sollen sowie der Umstand,
dass der betreffende ausländische Staat (auf diplomatischem Weg)
Österreich um Herbeiführung einer diesbezüglichen
Reziprozitätsregelung ersucht.
Die Reziprozität wäre erfüllt, wenn
vergleichbare Einrichtungen auf dem ausländischen Staatsgebiet
mit
gemeinnützigen Einrichtungen dieses Staates gleichbehandelt werden
und
falls
hiebei Steuerleistungen anfallen, entweder eine Freistellung erfolgt oder
zumindest keine wesentlich höhere Belastung zu tragen ist, als in
Österreich.
18.
Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
gemeinnützige Stiftung§ 48 BAOSteuerfreistellungAbzugssteuerSteuerabzugReziprozitätErbschaftsbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3007/2/2-IV/4/94
- Stammnummer
- 17962
- Gültig
- 18.02.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF