…GmbH an den niederländischen Produzenten leistet, gemäß Art. 7 DBA-Niederlande in Österreich nicht besteuert werden; demzufolge kann die W-GmbH auch nicht zur Haftung für eine Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG hinsichtlich dieser Vergütungen herangezogen werden; dies allerdings vorausgesetzt, dass die Produktionshonorare tatsächlich steuerlich als…
…durch eine holländische Gesellschaft), EAS 874 (deutsche Konzertagentur als Opernproduzent), EAS 657 (britischer Sportveranstalter für Honorare an eine niederländische assistenzleistende Gesellschaft) hingewiesen. Die US-Gesellschaft wird aus dieser Haftung durch das DBA-USA nicht entlassen; denn das DBA-USA verpflichtet lediglich, die der US-Gesellschaft…
…Gesellschaft haftet daher gemäß § 100 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 für den Steuerabzug. Denn anders als im Fall des Lohnsteuerabzugsverfahrens hängt die Haftung eines ausländischen Unternehmers für den Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 nicht vom Bestand einer inländischen Betriebstätte ab. Diese Auffassung wurde bereits…
…AÖF Nr. 184/1984). Eine derartige DBA-Steuerfreistellungsverpflichtung entfaltet nicht nur Rechtswirkungen hinsichtlich der Steuerpflicht des Empfängers der Einkünfte, sondern auch hinsichtlich der Haftung des zum Steuerabzug verpflichteten Zahlers der Einkünfte. 22. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde § 76 EStG dahingehend geändert, dass ausländische Arbeitgeber am Ort der inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber…
…18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu verlangen. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juli 2011
…der Einkommensteuerveranlagung auf das Lohnsteuerabzugsverfahren umzustellen, sind diesfalls entbehrlich. Wurde in der Vergangenheit trotz nunmehr erkannter Lohnsteuerabzugspflicht die steuerliche Erfassung im Wege einer Einkommensteuerveranlagung vorgenommen, dann wird zu empfehlen sein, die Umstellungsproblematik mit dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt abzuklären. Seitens des BM für Finanzen würde unter solchen…
…Auslegungsweg entwickelten weiten Inhalt zu eigen. Ein Jagdpachtrevier wird daher als Betriebstätte anzusehen sein. Für den in diesem Jagdrevier Dienst versehenden Berufsförster wird sonach vom ausländischen Arbeitgeber der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein. 4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Steuerentlastung zu ersuchen. Sollte eine Entlastung auf diese Weise ("im kurzen Weg") nicht erwirkt werden können, müsste zur Herbeiführung eines abkommenskonformen Rechtszustandes ein Verständigungsverfahren gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland eingeleitet werden. 02. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann würde sich die Lohnsteuerabzugspflicht aber nicht nur auf die in Österreich ausgezahlten Gehälter, sondern auch auf die in Ungarn ausgezahlten Bezüge beziehen, wenn diese eine dem österreichischen Arbeitgeber bekannte Entlohnung für die in Österreich ausgeübte Arbeit darstellen. Sollte hingegen ein Arbeitskräftegestellungsverhältnis steuerlich anzuerkennen sein…
…Österreich bedient, hat dies einerseits den Eintritt der beschränkten Einkommen(Körperschaft)steuerpflicht des ausländischen Unternehmens in Österreich zur Folge und löst dies andererseits Lohnsteuerabzugspflicht und Kommunalsteuerpflicht aus. Die Dienstgeberbeitragspflicht für den im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer ist unabhängig vom Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben. Der in §…
…Folge, daß die Gehaltsfortzahlung als "Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Österreich entzogen und Deutschland als Wohnsitzstaat zugewiesen sind. Unter den gegebenen Umständen vertritt das BM für Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur…
…Aus dem Zusammenwirken von innerstaatlichem Recht und zwischenstaatlichem Abkommensrecht folgt, dass diese Steuerabzugsverpflichtung nur dann beseitigt würde, wenn das polnische Arbeitskräftegestellungsunternehmen für einen Lohnsteuerabzug in Österreich optiert (siehe Absatz 30 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung, AÖF Nr. 127/2006). Wird von dieser Option kein Gebrauch…
…der Fall lohnsteuerrechtlich so gesehen, dann liegt aber ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz (Artikel 9 DBA-Schweiz) vor, wenn es die österreichische Konzerngesellschaft unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit…
…Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens zur Folge haben. In einem solchen Fall unterliegen daher die Arbeitslöhne, die an die nach England entsandten Arbeitnehmer gezahlt werden, weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug und sind von der britischen Besteuerung freizustellen. 19. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu. Dies deshalb…
…ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Österreich übertragene Besteuerungsrecht ausgeschöpft wird, richtet sich ausschließlich nach österreichischem innerstaatlichem Recht. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob die nach österreichischem Recht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizierenden Einkünfte nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht bloß einer mit 20% begrenzten Besteuerung (§ 70 Abs…
…Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und die Vergütungen für die geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich tragen. Der Umstand, dass steuerrechtliche Regelungen nicht formalrechtlich, sondern wirtschaftlich auszulegen sind, kann für sich allein keinen Abkommensverstoß darstellen. Auch…
…Ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, das Dienstnehmer an deutsche oder österreichische Auftraggeber verleiht, bleibt daher in Österreich auch für jene Lohnbezüge lohnsteuerabzugspflichtig, die auf Kurzeinsätze (unter 183 Tagen) auf deutschem Staatsgebiet entfallen; insoweit ist Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet. In diesem Sinn ist in einem Konsultationsverfahren mit Deutschland…