RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1860

Jazz-Seminare mit ausländischen Künstlern

geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/01vom 07.06.2001

Wortlaut laut Findok

Hat ein inländischer gemeinnütziger Verein Jazz-Seminare mit Künstlern aus Deutschland, USA, Italien und Frankreich veranstaltet und wurde der Verein wegen Nichtvorlage von Ansässigkeitsbescheinigungen zur Haftung für den Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen, dann wird in dem anhängigen Berufungsverfahren wohl zu berücksichtigen sein, dass die Beibringung einer Ansässigkeitsbescheinigung keine materiellrechtliche Voraussetzung für eine abkommensgemäße Entlastung der ausländischen Künstler von der inländischen Besteuerung darstellt. Allerdings trifft einen österreichischen Verein, der sich auf Steuerentlastungen eines Doppelbesteuerungsabkommens beruft, die Verpflichtung nachzuweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass das jeweilige Abkommen Österreich zur Steuerentlastung verpflichtet. Bei den Künstlern aus Deutschland, Frankreich und Italien ergibt sich aber aus den Abkommen keine solche Steuerfreistellungsverpflichtung für eine in Österreich ausgeübte künstlerische Betätigung (Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland, Art. 17 Abs. 1 DBA-Frankreich, Art. 17 Abs. 1 DBA-Italien). Nur für den aus den USA angereisten Künstler könnte sich aus Art. 17 Abs. 1 DBA-USA eine Steuerfreistellungsverpflichtung ergeben, wenn der dort genannte Schwellenwert von 20.000 US-Dollar nicht überschritten wird (siehe hiezu auch Pkt. 2.1 des Erlasses AÖFV. Nr. 111/1999). 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Nichtvorlage von AnsässigkeitsbescheinigungenAnsässigkeitsbescheinigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0101/16-IV/4/01
Stammnummer
2159
Gültig
07.06.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF