Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1297
Option für Weitergeltung des DBA-USA (alt) im Fall einer US-Künstlergesellschaft
geltende FassungEAS-Auskunft04 4983/7-IV/4/98vom 20.07.1998
Wortlaut laut Findok
Wirkt eine US-Gesellschaft an einem
inländischen Pop-Konzert dadurch mit, dass sie einen britischen und einen
US-Künstler vertraglich für diese österreichische Veranstaltung
engagiert und optiert diese US-Gesellschaft für die Weiteranwendung des
DBA-USA (alt) und teilt sie dies auch dem österreichischen Veranstalter
ordnungsgemäß mit, dann ist sie berechtigt, auf der Grundlage von
Artikel III des DBA-USA (alt) Steuerfreistellung der bezogenen Vergütungen
zu verlangen (EAS 1265).
Zu beachten ist allerdings, dass die
US-Gesellschaft als Schuldner der dem
britischen und dem US-Künstler von ihr zu zahlenden Auftrittsgagen
gemäß
§ 100 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 ihrerseits zu einem
20%igen Steuerabzug verpflichtet ist. Denn anders als im Fall einer
Lohnsteuerabzugsverpflichtung sieht das EStG 1988 im Fall der
Abzugsverpflichtung nach § 99 EStG 1988 nicht vor, dass ein
ausländischer Unternehmer nur dann zu diesem Steuerabzug verpflichtet ist,
wenn er im Inland über eine Betriebstätte verfügt. Auf diese
Gegebenheiten wurde bereits in EAS 610 (inländische Studioaufnahmen durch
eine holländische Gesellschaft), EAS 874 (deutsche Konzertagentur als
Opernproduzent), EAS 657 (britischer Sportveranstalter für Honorare an eine
niederländische assistenzleistende Gesellschaft) hingewiesen. Die
US-Gesellschaft wird aus dieser Haftung
durch das DBA-USA nicht entlassen; denn das DBA-USA verpflichtet lediglich, die
der US-Gesellschaft zufließenden Einkünfte, nicht aber auch die von
ihr an die Künstler weiterfließenden Gagen steuerfrei zu stellen.
20. Juli
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
- § 100 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4983/7-IV/4/98
- Stammnummer
- 29980
- Gültig
- 20.07.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF