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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1297

Option für Weitergeltung des DBA-USA (alt) im Fall einer US-Künstlergesellschaft

geltende FassungEAS-Auskunft04 4983/7-IV/4/98vom 20.07.1998

Wortlaut laut Findok

Wirkt eine US-Gesellschaft an einem inländischen Pop-Konzert dadurch mit, dass sie einen britischen und einen US-Künstler vertraglich für diese österreichische Veranstaltung engagiert und optiert diese US-Gesellschaft für die Weiteranwendung des DBA-USA (alt) und teilt sie dies auch dem österreichischen Veranstalter ordnungsgemäß mit, dann ist sie berechtigt, auf der Grundlage von Artikel III des DBA-USA (alt) Steuerfreistellung der bezogenen Vergütungen zu verlangen (EAS 1265). Zu beachten ist allerdings, dass die US-Gesellschaft als Schuldner der dem britischen und dem US-Künstler von ihr zu zahlenden Auftrittsgagen gemäß § 100 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 ihrerseits zu einem 20%igen Steuerabzug verpflichtet ist. Denn anders als im Fall einer Lohnsteuerabzugsverpflichtung sieht das EStG 1988 im Fall der Abzugsverpflichtung nach § 99 EStG 1988 nicht vor, dass ein ausländischer Unternehmer nur dann zu diesem Steuerabzug verpflichtet ist, wenn er im Inland über eine Betriebstätte verfügt. Auf diese Gegebenheiten wurde bereits in EAS 610 (inländische Studioaufnahmen durch eine holländische Gesellschaft), EAS 874 (deutsche Konzertagentur als Opernproduzent), EAS 657 (britischer Sportveranstalter für Honorare an eine niederländische assistenzleistende Gesellschaft) hingewiesen. Die US-Gesellschaft wird aus dieser Haftung durch das DBA-USA nicht entlassen; denn das DBA-USA verpflichtet lediglich, die der US-Gesellschaft zufließenden Einkünfte, nicht aber auch die von ihr an die Künstler weiterfließenden Gagen steuerfrei zu stellen. 20. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VerlängerungsoptionKünstlergesellschaftSteuerabzug nach § 99 EStG

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4983/7-IV/4/98
Stammnummer
29980
Gültig
20.07.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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