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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1181

Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung

geltende FassungEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/97vom 01.12.1997

Wortlaut laut Findok

Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen eine Kapitalgesellschaft zugunsten eines ihrer Gesellschafters eine solche Haftung übernimmt (sonach Ausschüttung in Höhe einer Bürgschaftsprovision oder der gesamten Darlehensvaluta, je nachdem, worin die eigentliche Funktion der Gesellschaft/Stiftung zu sehen ist). Allerdings ist zu bedenken, dass - anders als bei einer Gesellschafter/Gesellschaft-Beziehung - dann, wenn der Begünstigte nachgewiesenermaßen in einem Staat ansässig ist, mit dem ein in den maßgebenden Bestimmungen dem OECD-Musterabkommen vergleichbares Doppelbesteuerungsabkommen besteht, die Stiftungszuwendung von der österreichischen Besteuerung zu entlasten ist. 1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

StiftungPrivatstiftungDarlehenHaftungsübernahmeSteuerentlastung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 156/2-IV/4/97
Stammnummer
13795
Gültig
01.12.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF