Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1181
Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/97vom 01.12.1997
Wortlaut laut Findok
Übernimmt eine österreichische
Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender
Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber
erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine
Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen
Fällen, in denen eine Kapitalgesellschaft zugunsten eines ihrer
Gesellschafters eine solche Haftung übernimmt (sonach Ausschüttung in
Höhe einer Bürgschaftsprovision oder der gesamten Darlehensvaluta, je
nachdem, worin die eigentliche Funktion der Gesellschaft/Stiftung zu sehen
ist).
Allerdings ist zu bedenken, dass - anders als bei einer
Gesellschafter/Gesellschaft-Beziehung - dann, wenn der Begünstigte
nachgewiesenermaßen in einem Staat ansässig ist, mit dem ein in den
maßgebenden Bestimmungen dem OECD-Musterabkommen vergleichbares
Doppelbesteuerungsabkommen besteht, die Stiftungszuwendung von der
österreichischen Besteuerung zu entlasten ist.
1. Dezember
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 156/2-IV/4/97
- Stammnummer
- 13795
- Gültig
- 01.12.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF