…anderen gewissenhaften Vermögensverwalter zur Vermögensumschichtung Anlass gibt, spricht für den bloß vermögensverwaltenden Charakter der Personengesellschaft. Ist aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit auch die Kapitalertragsteuerabzugspflicht der depotführenden inländischen Bank. Soferne nach Lage des Falles nicht…
…Investment-Gesellschaft Zinsen aus österreichischen Quellen bezogen, dann hat eine solche Gesellschaft sowohl nach österreichischem inländischen Recht (das für beschränkt Steuerpflichtige im Allgemeinen keine Steuerpflicht von Zinsen vorsieht) als auch nach Artikel 11 DBA-Luxemburg Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer. Voraussetzung ist aber…
…Anwendung von Artikel 10 kapitalertragsteuerfrei ausbezahlt hat, dann steht das DBA zwar einer Haftungsinanspruchnahme für die 2004 nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht entgegen, es verpflichtet aber auch nicht zu einer solchen Haftungsinanspruchnahme. Vielmehr ist im Rahmen des Ermessens zu entscheiden, ob die Haftung geltend gemacht werden…
…sind. Bei dieser Sichtweise liegen im Jahr 8 für die beschränkt steuerpflichtigen deutschen Gesellschafter "Gewinnanteile aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung" im Sinn von § 93 Abs. 2 Z. 1 EStG vor, deren steuerliche Erfassung im Kapitalertragsteuerabzugsweg zu erfolgen hat und deren Steuerpflicht damit durch …
…EStR 2000 Rz 7754). Den Emittenten trifft sonach keine Abzugspflicht, wenn die Auszahlung nicht direkt, sondern über eine in- oder ausländische kuponauszahlende Stelle erfolgt; auch dann nicht, wenn die ausländische kuponauszahlende Stelle nicht zum inländischen Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 9. November 2006
…Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die wichtigsten Grundsätze auf, nach denen der für den Kapitalertragsteuerabzug sonst Haftungspflichtige dokumentieren kann, dass er den Kapitalertragsteuerabzug bei Zahlung an Steuerausländer zu Recht unterlassen hat. Diese Grundsätze gelten nicht nur für österreichische Kreditinstitute…
Anträge auf DBA-konforme Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien…
…vorzunehmen. Behält die österreichische Tochtergesellschaft allerdings die Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 5% ein, trägt sie die Verantwortung, die DBA-Anspruchsberechtigung der deutschen Gesellschaft nachweisen zu können (mittels einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung). 24. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative deutsche Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von einer ihr zu…
…Ertrages einerseits und des Vermögens andererseits gesehen werden. Dass grenzüberschreitende Sachverhalte in Europa einer anderen Gesamtsteuerbelastung ausgesetzt sind wie rein innerstaatliche, wird solange hinzunehmen sein, als es kein harmonisiertes Steuerrecht gibt. 09. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gemäß § 98 Z 5 EStG keine KESt-Pflicht in Österreich bestehen; und Deutschland wäre diesfalls gemäß Artikel 11 (bzw. 10a des revidierten Abkommens) berechtigt, die österreichischen Kapitalerträge der deutschen Besteuerung zu unterziehen. 24. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…den Vorschriften des inländischen Rechtes "zu Recht" erfolgt ist, bei einer hinzutretenden Anwendung der Normen des DBA-Rechtes aber ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Entlastung von dieser gesetzeskonform vorgenommenen Abzugsbesteuerung erwächst. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Übernimmt eine österreichische Bank die Haftung für einen Kredit, den eine italienische Bank an eine italienische Kapitalgesellschaft vergibt, wobei die kreditnehmende italienische Gesellschaft neben den Zins- und Tilgungszahlungen an die italienische Bank auch Haftungsentgelte an die österreichische Bank zu leisten hat, dann stellen diese…
…österreichischen Kapitalerträge der deutschen Besteuerung zu unterziehen. (Die vorstehenden Ausführungen sind im wesentlichen gleichlautend mit EAS 399 und 436). Die im österreichischen innerstaatlichen Recht für Belange der Erbschaftsbesteuerung vorgesehene Abgeltungswirkung der Zinsen-KESt zeitigt in einem solchen Fall auch auf internationaler Ebene Wirkung. Denn Vermögen…
…zwar ebenfalls berechtigt, den Kapitalertragsteuerabzug zu unterlassen, dies allerdings ohne Haftungsrisiko nur, wenn sie in der Lage ist, die Nichtsteuerbarkeit der betreffenden Zinsen nachzuweisen bzw. ausreichend glaubhaft zu machen. Für die vorsorgende Beweissicherung wird insbesondere auf folgendes Bedacht zu nehmen sein: 1. Wie bei natürlichen…
…10 OECD-MA bleibt bei Vorliegen einer Nominee-Beteiligungsholding die abkommensrechtliche Verpflichtung zur Einschränkung der Quellenbesteuerung aufrecht. In dem beschriebenen Sachverhaltsbild ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass die Ö-GmbH dennoch zur Haftung für einen unterlassenen KESt-Abzug herangezogen werden könnte. Dies jedoch nicht deshalb…
…Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF Nr. 158/1993) kann daher der Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben. Die Einkünfte unterliegen allerdings in Deutschland der Besteuerung. Dies selbst dann, wenn auf deutscher Seite die KEG als österreichischer Gewerbebetrieb mit inländischer Betriebstätte eingestuft werden sollte…
…am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich/Schweiz berechtigt ist oder nicht…
…von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattfindenden Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten (EStR 2000 Rz 7762), ist diese gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland rückerstattungsfähig. 15. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichischen Mitunternehmerschaft (an einer GmbH & STILL), dann besteht für die in Österreich beschränkt steuerpflichtige US-Gesellschaft gemäß § 102 Abs. 1 Z 2 EStG Veranlagungspflicht; die von den Gewinnanteilen einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die veranlagte Körperschaftsteuer anzurechnen. Das österreichische Besteuerungsrecht an den Gewinnanteilen der US-Gesellschaft…