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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1636

Kapitalherabsetzung nach vorangegangener Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einer inländischen GMBH mit deutschen Gesellschaftern

geltende FassungEAS-AuskunftH 235/2-IV/4/00vom 14.04.2000

Wortlaut laut Findok

Hat eine zu 100% im Eigentum einer deutschen KG (mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) stehende inländische GmbH im Jahr 1 aus Gesellschaftsmitteln eine Kapitalerhöhung vorgenommen, dann stellt dies nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der Zufluss der Gewinnausschüttung im Jahr 1 wird gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG im wirtschaftlichen Ergebnis unter der Bedingung steuerfrei gestellt, dass nicht innerhalb der Sperrfrist des § 32 Z. 3 EStG eine Rückzahlung auf Grund einer Kapitalherabsetzung erfolgt. Kommt es im Jahr 8 zu einer derartigen Rückzahlung, dann wird in dieser in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Ausschüttung jener Gewinne zu sehen sein, die im Jahr 1 von der Besteuerung freigestellt worden sind. Bei dieser Sichtweise liegen im Jahr 8 für die beschränkt steuerpflichtigen deutschen Gesellschafter "Gewinnanteile aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung" im Sinn von § 93 Abs. 2 Z. 1 EStG vor, deren steuerliche Erfassung im Kapitalertragsteuerabzugsweg zu erfolgen hat und deren Steuerpflicht damit durch § 98 Z. 5 lit. a EStG gesichert wird. Die im Jahr 8 erfolgende Rückzahlung führt sonach zu "Einkünften, die nach dem Recht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften aus Aktien steuerlich gleichgestellt sind"; die Rückzahlung fällt damit unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 10a DBA-Deutschland, sodass die in Deutschland ansässigen Gesellschafter demzufolge Anrecht auf Herabsetzung des österreichischen Kapitalertragsteuerabzuges auf 15% erlangen. 14. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DoppelmaßnahmeZufluss von GewinnanteilenRückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 235/2-IV/4/00
Stammnummer
2618
Gültig
14.04.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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