…August 2019 ausgefertigten Bescheid aufgrund des Zuflusses von Kapitalerträgen gemäß § 93 EStG 1988 die Haftung der Beschwerdeführerin für Kapitalertragsteuer in Höhe von € 17.555,80 geltend gemacht. In der Bescheidbegründung führt sie dazu aus (kursive Schreibweise im Original): Forderung gegenüber Gesellschafter: Frau ***Name1*** war…
…als auch die Vorteilsgewährungsabsicht offenkundig und war daher die Bf zur Haftung für die Kapitalertragsteuer aus den gegenständlichen verdeckten Ausschüttungen heranzuziehen. Im vorliegenden Beschwerdefall liegt im Ausmaß der Ersparnis aus dem Kaufpreis der Jacht sowie den mit dem Schiff zusammenhängenden laufenden Kosten eine verdeckte Ausschüttung…
…12.780,60 € Die Beschwerdeführerin wurde mit Bescheiden vom 19. Oktober 2017 zur Haftung für die Kapitalertragsteuer herangezogen. In der fristgerecht dagegen erhobenen Beschwerde verwies der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin auf das Vorbringen, das im Beschwerdeverfahren RV/7101297/2018 betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 2009…
…GmbH, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 21.6.2007, betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid Kapitalertragsteuer für die Jahre 2000 bis 2003 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…die Kapitalertragsteuer dem Empfänger der Kapitalerträge direkt vorgeschrieben, so hat dies in einem Abgabenbescheid (§198 BAO) zu erfolgen. Die Festsetzung mittels Abgabenbescheid hat sich - im Gegensatz zur Geltendmachung der Haftung - auf die gesamte zu entrichtende Abgabe und nicht bloß auf eine restliche Abgabenforderung für bestimmte…
…vom 11. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 21. Oktober 2002 betreffend den Haftungs- und Abgabenbescheid betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Anschluss…
…8.2007 nicht mittels Berufung bekämpft worden und in Rechtskraft erwachsen. Eine Haftung bestehe daher lediglich für einen Betrag in Höhe von 93.601,67 €. Nachdem ein Zahlungsplan im Schuldenregulierungsverfahren des VP nicht angenommen wurde, erfolgte am 30.11.2007 die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens…
…des Geschäftsführungszeitraumes des Bw. nicht aktiv gewesen. Das somit keine Kapitalertragsteuerschuld entstanden sein könne, könne es auch keine Haftung des Geschäftsführers geben. Bei Gründung der GmbH habe der Bw. keinerlei Bedenken gehabt, als Treuhänder für AK zu fungieren. Dieser sei dem Bw. durch einen anderen…
…teilnahm, wurde das vom vormaligen Rechtsvertreter unterbreitete Abschlagszahlungsangebot wiederholt, dem seitens des Finanzamtes aber nicht zugestimmt wurde. Das Finanzamt hat ohnehin nur die Kapitalertragsteuern in den Haftungsbescheid aufgenommen, auf eine Geltendmachung der Haftung für die bei der Gesellschaft offenen übrigen Abgaben, insbesondere Umsatzsteuern, wurde verzichtet…
…seien sechs bis sieben Monate später mit hohem Verlust verkauft worden. Nach Darstellung der Rechtslage und Rechtsprechung zu verdeckten Ausschüttungen sowie der Haftung für Kapitalertragsteuer zieht die Beschwerdeführerin im Wesentlichen folgende Schlüsse: Der Alleingesellschafter sei eine Person von höchster Bonität. Entgegen der Annahme der belangten…
…Mechtler-Höger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 19.10.2017 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2010 bis 2012, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
…8074 Raaba, vom 25.10.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19.09.2017, insoweit er Haftung für Kapitalertragsteuer für 2013 betrifft, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…ohne die darauf entfallende Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Daraufhin beantragte der Bf. in der Eingabe vom 17. April 2013 die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Diese richtet sich gegen die Heranziehung zur Haftung für die Lohnsteuer Juni bis Oktober 2011. Die Feststellung…
…betreffend Kapitalertragsteuer 1998 und 1999 in der Sitzung am 24.02.2015 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert: Die Beschwerdeführerin wird zur Haftung gem. § 95 EStG 1988 für folgende Kapitalertragsteuerbeträge in Anspruch genommen: 1998…
…B3. Mit Bescheid vom 26. Juli 2007 des Finanzamtes Wien 1/23 wurde die Bw. zur Haftung für Kapitalertragsteuer des Jahres 2003 i.H.v. € 126.840,25 herangezogen. In der den Bescheid begründenden Beilage erläutert die Behörde, dass bei der B3 eine verdeckte…
…mit den hier angefochtenen Bescheiden vom 30. März 2012 zur Haftung für Kapitalertragsteuer im Betrag von 4.778 Euro (2006) und im Betrag von 131.350 Euro (2007) herangezogen. Dagegen erhob die Bw mit Schreiben ihres steuerlichen Vertreters vom 4. Mai 2010 die Berufung. Das…
…abspricht, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im übrigen Umfang der Anfechtung (Wiederaufnahme der Körperschaftsteuerverfahren 1998 und 1999, Körperschaftsteuer 1998, 2000 und 2001, Haftung für Kapitalertragsteuer 1997, 1998, 2000 und 2001) wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Mit Berufungsentscheidungen vom 9. Juni 2010 und 26. November…
…ist die Behörde daher in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen. Nach der Aktenlage spricht nichts gegen eine Heranziehung des Bw. zur Haftung für die Kapitalertragsteuern, zumal er seine abgabenrechtlichen Pflichten als GmbH-Geschäftsführer zu seinem eigenen Vorteil verletzt hat. Soweit der Bw…
…1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 24. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Oktober 2008 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF…
…sei das Ermessen im konkreten Fall im Sinne der eindeutigen Ablehnung einer Haftung der Bw. für einen Kapitalertragsteuereinbehalt auf Basis einer erst nachträglich von der Finanzverwaltung eingeforderten Berechnungsmethode auszuüben. Die Erlassregelung des BMF habe eindeutig und unzweifelhaft eine lineare KESt-Berechnung ermöglicht und die Bw…