…Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind, würde dadurch keine Haftung des österreichischen Unternehmens für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 eintreten, da diesfalls das Erfordernis für diesen Steuerabzug, nämlich die beschränkte Steuerpflicht des Einkünfteempfängers nicht vorliegt. 13. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…vorliegen dürfte - auch im Verhältnis zu Deutschland (AÖF Nr. 184/1984). Eine derartige DBA-Steuerfreistellungsverpflichtung entfaltet nicht nur Rechtswirkungen hinsichtlich der Steuerpflicht des Empfängers der Einkünfte, sondern auch hinsichtlich der Haftung des zum Steuerabzug verpflichteten Zahlers der Einkünfte. 22. November 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft…
…Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 dEStG entgegen. Der diesbezügliche Haftungsbescheid des deutschen Finanzamtes, der sich in seiner Begründung darauf beruft…
…österreichischen Besteuerung unterliegen; eine echt verbösernde Wirkung tritt allerdings nur dann ein, wenn die österreichische Steuer - wie im Fall von nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Theatergastspielen - keine Aussicht auf Anrechenbarkeit auf eine russische Einkommensteuer aufweist. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes verstoßen gesetzliche Vorschriften, die nachträglich an…
…aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit auch die Kapitalertragsteuerabzugspflicht der depotführenden inländischen Bank. Soferne nach Lage des Falles nicht Umstände bekannt sind, die eine steuerliche Zurechnung an die deutschen Anleger in Frage stellt (z.B…
…angeschlossen hat, dann erscheint es rechtlich bedenklich, wenn die KEG ohne vorheriger Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung (auf der Grundlage von Art. 21 des DBA-Deutschland) zur Haftung für den eine Doppelbesteuerung verursachenden Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen würde. In (Grenz)fällen dieser Art wird…
…Gesellschaft), EAS 874 (deutsche Konzertagentur als Opernproduzent), EAS 657 (britischer Sportveranstalter für Honorare an eine niederländische assistenzleistende Gesellschaft) hingewiesen. Die US-Gesellschaft wird aus dieser Haftung durch das DBA-USA nicht entlassen; denn das DBA-USA verpflichtet lediglich, die der US-Gesellschaft zufließenden Einkünfte, nicht…
…2 EStG 1988 ist die Haftung für den Steuerabzug dem "Schuldner" der Künstlereinkünfte auferlegt. Der bloße Umstand, dass die Agentur namens des ausländischen Künstlers die Auftrittsgage vom Veranstalter (Schuldner der Einkünfte) einzieht und sodann an den Künstler weiterleitet, vermag solange keine abgabenrechtliche Haftungsverpflichtung für die…
…eine Ausschüttung jener Gewinne zu sehen sein, die im Jahr 1 von der Besteuerung freigestellt worden sind. Bei dieser Sichtweise liegen im Jahr 8 für die beschränkt steuerpflichtigen deutschen Gesellschafter "Gewinnanteile aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung" im Sinn von § 93 Abs. 2 Z…
…Erträge wegen des Zinsencharakters nach den vorstehenden Grundsätzen vom Kapitalertragsteuerabzug zu entlasten. Sollte die den Genussscheinertrag auszahlende österreichische Gesellschaft aus Haftungsgründen nicht die nach EStR 2000 Rz 8018 mögliche Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gewähren, müsste auf der Grundlage des DBA-Luxemburg die Rückzahlung des Kapitalertragsteuerbetrages geltend…
…Behörde im Rahmen des Ermessens zu entscheiden, ob die Haftung gegenüber der Vortragenden überhaupt geltend gemacht werden soll. Das DBA-Frankreich steht einer solchen Haftungsinanspruchnahme nicht entgegen. Bei der Ermessensentscheidung über die Haftungsinanspruchnahme wird aber zu berücksichtigen sein, ob Österreich trotz Anwendbarkeit des DBA-Frankreich…
… 100 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 für den Steuerabzug. Denn anders als im Fall des Lohnsteuerabzugsverfahrens hängt die Haftung eines ausländischen Unternehmers für den Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 nicht vom Bestand einer inländischen Betriebstätte ab. Diese Auffassung wurde bereits in EAS 610 (inländische…
Übernimmt eine österreichische Bank die Haftung für einen Kredit, den eine italienische Bank an eine italienische Kapitalgesellschaft vergibt, wobei die kreditnehmende italienische Gesellschaft neben den Zins- und Tilgungszahlungen an die italienische Bank auch Haftungsentgelte an die österreichische Bank zu leisten hat, dann stellen diese…
…Kapitalertragsteuer nicht entgegen, es verpflichtet aber auch nicht zu einer solchen Haftungsinanspruchnahme. Vielmehr ist im Rahmen des Ermessens zu entscheiden, ob die Haftung geltend gemacht werden soll (Abschnitt 2 fünfter Absatz der Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO, AÖF Nr…
Wird im Zuge eines im Jahr 1994 durchgeführten Betriebsprüfungsverfahrens die Haftung für einen in den Jahren 1989 bis 1993 unterlassenen Steuerabzug nach § 99 EStG für Lizenzgebühren geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine…
…Recht gegründete Verbandsperson sui generis bezeichnet. Sie ist ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes Unternehmen. Ihre Haftung ist beschränkt, da Gläubiger lediglich auf das Vermögen der Anstalt zurückgreifen können. Zur Gründung der Anstalt bedarf es schriftlicher, vom Gründer unterzeichneter Statuten…
…Gemeinschaft auf (Selbstorganschaft); Beteiligung am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmenwertes (bei Auflösung der Gesellschaft erhält der einzelne einen Anteil am Gesamtvermögen zurück); kein gebundenes Gesellschaftskapital, das im Eigentum der Gesellschaft als solcher steht; persönliche Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Beteiligung am positiven wie…
…weiterzugeben. Eine weitergehende Haftung der österreichischen GesmbH ist nicht vorgesehen ("non-recourse loan"). Es soll weiters erwirkt werden, dass die von der GesmbH aus Portugal bezogenen Zinsen durch Refinanzierungszinsen in gleicher Höhe zu keiner österreichischen Körperschaftsteuerleistung führen. Das Gesamtbild des zu beurteilenden Sachverhaltes lässt vermuten…
…überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger sind bekannt. Daran vermag auch der…