…die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten, dass die deutschen Verluste nur in jener Höhe steuermindernd in Österreich geltend gemacht werden, als sich dies nach den Vorschriften des österreichischen Rechts…
…daher in dem beschriebenen Beispielsfall die österreichische Körperschaftsteuer des Jahres 2005 in Höhe von 562.500 (600.000 abzüglich 37.500) die im Zeitraum 2000 bis 2004 zugeflossenen belgischen Zinsen, weil diese Zinsen - infolge der Unterdrückung des Verlustvortrages - das Einkommen des Jahres 2005 erhöht haben…
…in dieser Höhe als vortragsfähig anerkannt werden, wenn er der österreichischen Rechtslage entspricht oder ihr entsprechend adaptiert worden ist. Soferne im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht den österreichischen Abgabenbehörden innerhalb angemessener Frist Einblick in die maßgebenden buchhalterischen Grundlagen auf Kosten des Unternehmens verschafft…
…bringenden Beteiligung die aufgelaufenen Verluste nach Maßgabe des § 18 EStG 1988 im Verlustvortragsweg mit einem erzielten Veräußerungsgewinn verrechnet werden. Kann daher belegt werden, dass nach italienischem Recht Verluste, die ein Kommanditist einer KG erleidet, nur bis zur Höhe der Kommanditeinlage steuerlich verwertet werden und kann…
…des Einzelfalles getroffen werden und müsste dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. Allgemein kann nur soviel gesagt werden, dass eine deutsche Steuerersparnis, die nicht erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt, als unwesentlich und nicht verlustvortragshindernd zu werten ist. Ist die deutsche Steuerersparnis deutlich höher…
…Einkünfte des Jahres 2007 vorgetragen werden sollen, wohingegen nach italienischem Recht die in den jeweiligen Jahren als realisiert geltenden Teilgewinne der Besteuerung unterzogen werden, dann liegt - trotz Anwendung des Anrechnungsverfahrens im DBA-Italien - in der Regel kein Fall einer Verlustdoppelverwertung vor, der einem Verlustvortrag in…
…Bestimmung des Artikels 24 Abs. 2 lit. c (ii) DBA-China 20% (sonach im vorliegenden Fall 400.000 Euro) nach den allgemeinen Anrechnungsgrundsätzen auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf diese Lizenzgebühren entfällt. Sind die Lizenzgebühren infolge von laufenden Verlusten und infolge eines Verlustvortrages nur…
…Betriebstätte Gewinne erzielen sollte (EAS 1397). Sollte allerdings die schweizerische AG keine Welteinkünfte in solcher Höhe erzielen, dass diese die in Österreich erlittenen Verluste übersteigen, dann bliebe ihr bereits nach inländischem Recht (§ 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz EStG) die inländische Verlustvortragsfähigkeit grundsätzlich erhalten…
…unter gleichen Bedingungen wie ein unbeschränkt steuerpflichtiges Unternehmen das Recht des Verlustvortrages in Anspruch nehmen kann. Der Umstand, dass nach französischem Recht bei der Besteuerung der Kapitalgesellschaften das Territorialitätsprinzip angewendet wird, und dass daher - auch bei ausreichend hohem Einkommen der französischen Kapitalgesellschaft - Gewinne und Verluste…
…auch in Deutschland einen Verlust, stehen sonach im Jahr 1991 keine ausreichend hohen Auslandseinkünfte für die Aufnahme der österreichischen Verluste zur Verfügung, bleibt die einschränkende Bestimmung des § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter Satz EStG in diesem Jahr hinsichtlich des Verlustvortrages in Österreich ohne Wirkung…
…dass aus der Sicht des VwGH 15.4.1997, 93/14/0135 die steuerrechtlichen Vorschriften im Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, wird in dem geschilderten Fall davon auszugehen sein, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten…
…der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste ungeachtet der Höhe der übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers die Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich; dies allerdings nur…
…nur im Verlustentstehungsjahr (zB 1991) Wirkung zeitigen, sondern muss auch für das Verlustvortragsjahr (zB 2003) gelten. Und zwar gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen. Auch Artikel 24 DBA-Deutschland, der die Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen Betriebstätten…
… infolge hoher Verlustvorträge zu keiner inländischen Körperschaftsteuerzahlung führen, stellt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keinen Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme des in Artikel 17 Abs. 4 DBA-Frankreich vorgesehenen "Avoir Fiscal" dar. Allerdings wird bezweifelt, dass die im ersten Unterabsatz des zitierten Absatzes 4 vorgesehene…
…92% des Kapitals der M-Holding in den Afrika-Beteiligungen (inkl. 15% eigenkapitalersetzende Darlehen an die Afrika-Gesellschaften) und nur 8% in Darlehen an diese Gesellschaften angelegt sind. In einem solchen Fall kann der Umstand, dass in den Anlaufjahren der Afrika-Geschäfte wegen Verlustvorträgen und…
…Verlustausgleich oder Verlustvortrag (ohne Nachversteuerung bei künftigen Betriebstättengewinnen) zulässt oder sonst in irgendeiner Weise eine Doppelverlustverwertung erfolgt; denn österreichische Unternehmen haben nicht die Möglichkeit zu derartigen Verlustdoppelverwertungen (vgl. EAS 2034). Zur Frage der Wesentlichkeitsgrenze bei der Beurteilung der steuerlichen Auswirkung der Verwertung des österreichischen Verlusts…
…100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet, dann geht das Verlustvortragsrecht an den noch nicht aufgebrauchten Verlusten der Holding AG nach Maßgabe des § 10 UmgrStG auf die Gesellschafterinnen der Personengesellschaft über…
…hiefür aber zu wenig) und liegen die innerstaatlichen Voraussetzungen für einen Verlustausgleich bzw. Verlustvortrag vor (liegt insbesondere jene Buchhaltung in ordnungsmäßiger Form vor, aus der sich die Höhe des erlittenen Verlustes ergibt), dann steht das Recht auf Verlustvortrag nach Maßgabe des inländischen Steuerrechts zu. 26…
…Verwertung wegen positiver Auslandseinkünfte des Abgabepflichtigen nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Wird daher einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen von einem deutschen Finanzamt bestätigt, dass die in den Jahren 1995 und 1996 in Österreich erlittenen Betriebstättenverluste in Deutschland wegen eines vorgenommenen Verlustvortrages nicht berücksichtigt werden können…
…oder materiellrechtlichen (zB § 15a dEStG) Gründen nicht mehr verwertet werden können, dann ist ein Verlustvortrag auf das nach Zuzug nach Österreich aus Konsulenteneinkünften gebildete Einkommen des Jahres 2002 (erstes positives österreichisches Jahreseinkommen seit 1993) zulässig. 14. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…