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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1770

Verlustvortragsverordnung zum DBA-Deutschland

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/76-IV/4/01vom 19.02.2001

Wortlaut laut Findok

    Durch die Verordnung vom 31. Jänner 2001, BGBl. II Nr. 97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste ungeachtet der Höhe der übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers die Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich; dies allerdings nur insoweit, als hiedurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Eine Verlustdoppelverwertung würde vorliegen, wenn z.B. der im Jahr 1998 in der österreichischen Betriebstätte erlittene Verlust im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes zur Steuerfreistellung der übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers führte; denn in diesem Fall tritt dasselbe Ergebnis ein, wie bei Vornahme eines Verlustausgleiches auf deutscher Seite; hat der negative Progressionsvorbehalt hingegen lediglich eine Herabsetzung des in Deutschland anzuwendenden Steuersatzes zur Folge, liegt kein Fall einer Doppelverwertung vor, gleichgültig, in welcher Höhe diese Herabsetzung erfolgt ist. Ein anderer Fall einer Doppelverwertung könnte gegeben sein, wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft, in deren Österreich-Betriebstätte sich der Verlust ereignet hat, aus diesem Anlass einen Gesellschafterzuschuss gewährt, wobei sie diesen zwar einerseits auf den Beteiligungswert aktiviert, andererseits aber sofort einer Teilwertabschreibung zuführt, weil sich infolge des eingetretenen Verlustes der Wert ihrer Beteiligung nicht wirklich erhöht hat. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

InlandsbetriebstätteVerlustvortragVerlustverwertungVerlustausgleich

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/76-IV/4/01
Stammnummer
24579
Gültig
19.02.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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