Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1770
Verlustvortragsverordnung zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/76-IV/4/01vom 19.02.2001
Wortlaut laut Findok
Durch die Verordnung vom 31. Jänner 2001, BGBl. II Nr.
97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des
österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom
24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für
Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden
Verluste ungeachtet der Höhe der übrigen Welteinkünfte des
deutschen Unternehmers die Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich;
dies allerdings nur insoweit, als hiedurch keine Verlustdoppelverwertung
eintritt. Eine Verlustdoppelverwertung würde vorliegen, wenn z.B. der im
Jahr 1998 in der österreichischen Betriebstätte erlittene Verlust im
Wege des negativen Progressionsvorbehaltes zur Steuerfreistellung der
übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers führte; denn in
diesem Fall tritt dasselbe Ergebnis ein, wie bei Vornahme eines
Verlustausgleiches auf deutscher Seite; hat der negative Progressionsvorbehalt
hingegen lediglich eine Herabsetzung des in Deutschland anzuwendenden
Steuersatzes zur Folge, liegt kein Fall einer Doppelverwertung vor,
gleichgültig, in welcher Höhe diese Herabsetzung erfolgt
ist.
Ein anderer Fall einer Doppelverwertung könnte gegeben
sein, wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft ihrer deutschen
Tochtergesellschaft, in deren Österreich-Betriebstätte sich der
Verlust ereignet hat, aus diesem Anlass einen Gesellschafterzuschuss
gewährt, wobei sie diesen zwar einerseits auf den Beteiligungswert
aktiviert, andererseits aber sofort einer Teilwertabschreibung zuführt,
weil sich infolge des eingetretenen Verlustes der Wert ihrer Beteiligung nicht
wirklich erhöht hat.
19. Februar
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Berücksichtigung von inländ. Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen, BGBl. II Nr. 97/2001
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/76-IV/4/01
- Stammnummer
- 24579
- Gültig
- 19.02.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF