…körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 1.280.813,72 zur Verrechnung bereitstanden. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurde in weiterer Folge die ***6*** rückwirkend zum 31.1.2017 gemäß UmgrStG in Form eines "up-stream-mergers" mit der ***Bf1*** verschmolzen. Durch den Wechsel des Bilanzstichtages…
…neben den Änderungen durch die weiteren - im Beschwerdeverfahren unstrittigen - Prüfungsfeststellungen auch der Verlustabzug unter Kennzahl 619 von 812.990,02 Euro auf 20.652,01 Euro vermindert (Verlustabzugskürzung in der Höhe von 792.338,01 Euro). Trotz dieser in der EDV des Finanzamtes vorgenommenen Änderung…
…beim Gruppenträger tatsächlich zu einer Zurechnung geführt hat." Nach Meinung der belangten Behörde könne neben dem bisher angesammelten Verlustvortrag der übernehmenden Körperschaft, der Verlustvortrag der übertragenden Körperschaft erst im Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden, welcher auf den Verschmelzungsstichtag folgt. Dies ergebe sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut des …
…nach den Vorschriften des UmgrStG die Rede sei, verwies auf seine bisherigen Ausführungen und beantragte die Abweisung der Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall die Höhe des Verlustvortrages der Bw. am 1. Jänner 2007. Bei der Ermittlung des Einkommens ist…
…Höhe eines Verlustes mit rechtskraftfähiger Wirkung festgesetzt. Es wird damit im Sinne des § 92 Abs. 1 lit. b BAO eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache festgestellt. Der Ausspruch eines Verlustes im Einkommensteuerbescheid wirkt auf ein späteres Verlustabzugsverfahren derart ein, dass der ursprüngliche Verlustausspruch für den nachfolgenden Verlustvortrag…
…ein und desselben Objektes der Fall, wenn Abbruchkosten (im weiteren Sinn) oder allgemein hohe laufende Kosten oder unvorhersehbare Schäden anfallen. Das bedeutet jedoch keineswegs eine verfassungsrechtlich vorgeschriebene Verpflichtung des Gesetzgebers, bei allen Einkunftsarten eine dem Verlustvortrag vergleichbare Verlustberücksichtigung vorzusehen. So lehnte der VfGH die Behandlung…
…grundsätzlich aus der Veranlagung des Verlustjahres (VwGH 20.02.2008, 2006/15/0026, VwGH 25.06.2008, 2006/15/0085, VwGH 20.09.1977, 0931/77; VwGH 24.11.1976, 0899/74). Eine Bindungswirkung hinsichtlich der Höhe des (noch) vortragsfähigen Verlustvortrages ergibt sich auch aus…
…geltend gemacht und auch erhalten. Auf Basis des stattgebenden Beschwerdeverfahrens ist in dem Jahr, in dem der Verlustvortrag in Betracht käme, zu erheben, welche Höhe der Verlust erreicht hat und welche Einkünfte aus anderen Einkunftsarten dem Verlust im Verlustjahr gegenüberstanden. Sodann hat ein fiktiver Verlustausgleich…
…diesem Zeitpunkt nicht fertig gestellt habe, habe die Berufungswerberin auch keine Schlussrechnung an die F-AG stellen können. Die Berufungswerberin habe daraufhin eine Rechnung in der Höhe des offenen Saldos gestellt, obwohl die Forderung der Berufungswerberin diesen Betrag überstiegen hätte. Es erschien jedoch nicht zweckmäßig…
…dem vorliegenden Gewinn 2011 in Höhe von € 36.557,01 findet der noch offene vortragsfähige Verlust aus 2009 in Höhe von € 15.488,33 in den positiven Einkünften Deckung. Somit ist der gesamte restliche Verlustvortrag bei der Veranlagung des BF im Jahr 2011…
…Die Berechnung des Verlustvortrages befinde sich in der Beilage, wobei auf den fiktiven Verlustabzug (EStR 4505) hinzuweisen sei. Für das hier streitgegenständliche Jahr erließ die belangte Behörde den Einkommensteuerbescheid 2016 ohne Berücksichtigung der beantragten Siebentelbeträge aus einem Übergangsverlust (KZ 9242) in Höhe von 26.680…
…Abs 1 BAO (Oz 2) und hielt in der Begründung fest, dass sich die Höhe des im Jahr 2019 verwertbaren Verlustvortrages auf 53.694,30 Euro (siehe Ausführungen zur Beweiswürdigung in gegenständlichem Erkenntnis) belaufe. Dieser wurde zur Gänze im Zuge der Veranlagung 2019 verwertet. Gegen…
…Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 3. August 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 nach der am 17. September 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
…Bei einem Scheitern dieser Bemühungen wäre eine Insolvenz unvermeidbar gewesen. Nach langen Verhandlungen wurde folgendes Sanierungskonzept realisiert: Die Bank_A tätigt einen Forderungsnachlass in Höhe des oa Sanierungsgewinnes in Höhe von EUR 539.448,65. Die Bank_B finanziert diese Sanierung und übernimmt den Rest…
…der Verlust verrechnet oder von dem der Verlust abgezogen werden soll. ... Die Neuregelung in Z 2 begrenzt den Verlustvortrag. Die Begrenzung leitet sich von der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte (Summe der Einkünfte nach Verlustausgleich aber vor Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie Freibeträgen nach §…
…des Finanzamtes) sind daher im Jahr 2001 nicht abzugsfähig. Im Jahr 2002 wurde der restliche Betrag verbraucht. Ab diesem Jahr ist daher keine Korrektur des Zinsaufwandes mehr erforderlich. Auch die Entnahmen in den Jahren 2003 und 2004 waren der Höhe nach angemessen. Berechnung: Verlustvortrag…
… 4 Abs. 3 ermitteln, durch ordnungsgemäße Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ermittelt worden sind und - soweit die Verluste nicht bereits bei der Veranlagung für die vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt wurden. Die Höhe des Verlustes ist nach den §§ 4 bis 14 zu ermitteln." § 295 Abs 3 BAO lautet "Ein…
…Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides an, mit welchem jenes Verfahren abgeschlossen worden ist, welches wiederaufgenommen werden soll (VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135). Davon ausgehend hatte das Finanzamt allein zu beurteilen, ob die Vorfrage der Höhe des Verlustvortages bereits bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides (Erstbescheides…
…nachfolgenden Verlustvortrag betragsmäßig verbindlich wird (vgl. VwGH 25.6.2008, 2006/15/0085 mwN; vgl. auch Raab/Renner in Renner/Strimitzer/Vock (Hrsg), Die Körperschaftsteuer [27. Lfg 2015], Rz 268/1/1 mwN). Was für die Höhe des Verlustes gilt, gilt auch für die Höhe…
…sie insgesamt keine Auswirkung auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens hatten - nicht aufgenommen. Weiters ist unstrittig, dass der vortragsfähige Verlust aus dem Jahr 1995 (laut Einkommensteuerbescheid vom 15. November 2005) 5,014.082 ATS beträgt. Ohne Sistierung des Verlustvortrages (und unter Einbeziehung der Einkünfte…