Findok · EAS-Auskünfte
EAS 490
Anspruchsberechtigung auf den französischen "Avoir Fiscal"
geltende FassungEAS-AuskunftE 1035/2/1-IV/4/94vom 12.08.1994
Wortlaut laut Findok
Der Umstand, dass Dividenden, die von einer
inländischen GesmbH nach Erwerb der Anteile einer französischen
Gesellschaft aus Frankreich bezogen werden; infolge hoher Verlustvorträge
zu keiner inländischen Körperschaftsteuerzahlung führen, stellt
nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keinen Hinderungsgrund
für die Inanspruchnahme des in Artikel 17 Abs. 4 DBA-Frankreich
vorgesehenen "Avoir Fiscal" dar. Allerdings wird bezweifelt, dass die im ersten
Unterabsatz des zitierten Absatzes 4 vorgesehene Voraussetzung erfüllt ist,
derzufolge die Inanspruchnahme des "Avoir Fiscal" nur in gleicher Höhe wie
für in Frankreich ansässige Personen zusteht. Dies deshalb, weil
für in Frankreich ansässige Muttergesellschaften französischer
Tochtergesellschaften infolge der Steuerbefreiung für Schachteldividenden
keine Steueranrechnung eines "Avoir Fiscal" erfolgen dürfte. Da es sich
hierbei aber um eine Frage des französischen innerstaatlichen Steuerrechtes
handelt, müsste eine Klärung dieser Frage auf französischer Seite
erwirkt werden.
12. August
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 Abs. 4 DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961
BeteiligungVerlustvortragAnsässigkeitSchachteldividendeAnrechnungSchachtelbeteiligungSchachtelprivileg
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 1035/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17579
- Gültig
- 12.08.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF