Findok · EAS-Auskünfte
EAS 129
Verlustvortrag für Steuerausländer bei Verlustrücktrag im Heimatstaat
geltende FassungEAS-AuskunftH 252/2/1-IV/4/92vom 20.05.1992
Wortlaut laut Findok
Erleidet eine deutsche
Aktiengesellschaft, die eine verlustbringende Betriebstätte in
Österreich unterhält, im Jahr 1991 auch in Deutschland einen Verlust,
stehen sonach im Jahr 1991 keine ausreichend hohen Auslandseinkünfte
für die Aufnahme der österreichischen Verluste zur Verfügung,
bleibt die einschränkende Bestimmung des § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter
Satz EStG in diesem Jahr hinsichtlich des Verlustvortrages in Österreich
ohne Wirkung. Allerdings ist auch in den Folgejahren zu prüfen, ob
Auslandseinkünfte im Sinn der zit. Gesetzesstelle anfallen, die die
österreichischen Verluste übersteigen. Denn der Sinn der
Einschränkungen des Verlustvortrages für Steuerausländer liegt
darin, ausländische Unternehmen nicht besser zu stellen als
inländische Unternehmer; und da inländische Unternehmer Verluste aus
einer inländischen Betriebstätte nur insoweit auf spätere Jahre
vortragen können, als weder im Verlustentstehungsjahr noch in einem der
Folgejahre eine Saldierung mit anderen positiven Einkünften möglich
war, gilt gleiches auch für ausländische Unternehmen.
Die Vortragsfähigkeit von Inlandsverlusten eines
deutschen Unternehmens hängt allerdings nach § 102 EStG nicht von der
Gewinnsituation des deutschen Unternehmens in den Jahren
vor der Entstehung der
österreichischen Verluste ab. Sollte daher Deutschland - ohne
Berücksichtigung der Rechtslage in Österreich - einen
Rücktrag der österreichischen
Verluste des Jahres 1991 vornehmen, würde dies nach dem Wortlaut des §
102 EStG einen Verlustvortrag in
Österreich nicht beeinträchtigen.
20. Mai
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 252/2/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18524
- Gültig
- 20.05.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF