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242 Treffer1507 msnur geltende Fassungen
EAS 3180Deutsch-österreichische Einzweck-ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2851-IV/4/201020.10.2010

…in deren Verlauf die deutsche Gesellschaft 10 Monate in Österreich tätig wird, dann tritt die deutsche Gesellschaft infolge Überschreitens der für Bauausführungen vorgesehenen 6-Monatsfrist des § 29 BAO wegen Begründung einer inländischen Betriebstätte in die inländische beschränkte Steuerpflicht ein. Die Geltendmachung dieser beschränkten Steuerpflicht verstößt…

EAS 619Auslandsentsendungen durch deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/21/1-IV/4/9512.04.1995

…Für diese Bezugsteile tritt in Österreich gemäß Artikel 9 i.V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) ein. Deutschland ist nach dem Abkommenswortlaut bei der steuerlichen Erfassung der auf die Deutschland-Tätigkeit entfallenden Bezugsteile als bloßer Nichtwohnsitzstaat gemäß Artikel 15 Abs…

EAS 2068Anwendung von § 299 BAO im Hinblick auf das "Ausland-Verlusterkenntnis" des VwGH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/28-IV/4/0203.06.2002

…der Grundlage von § 299 Abs. 2 BAO (innerhalb der einjährigen Frist) der neuen Rechtslage angepasst werden. Eine Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei Geltendmachung durch den Abgabepflichtigen und bei nicht nur geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der ständigen…

EAS 3199Geschäftsführerentsendung aus Tschechien zur österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0177-IV/4/201121.02.2011

…sodass das Abkommen der Geltendmachung der beschränkten Steuerpflicht der tschechischen Gesellschaft entgegensteht. Unter den Gegebenheiten der VPR 2010 Rz 80 wird auf österreichischer Seite in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit gesehen, die Kostenweiterbelastung an die österreichische Tochtergesellschaft um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen. Allerdings kann sich bei…

EAS 256Frist für schweizerische Rückerstattungsanträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/11/1-IV/4/9309.04.1993

…abweichenden sondern im Gegenteil in der Herbeiführung einer mit ihm übereinstimmenden Zeitbegrenzung zu sehen ist und dass daher die Verlängerung der innerstaatlichen Frist auch für Rückerstattungsanträge aus der Schweiz Wirkung entfaltet. 9. April 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 427DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/69/1-IV/4/9421.04.1994

… 99 EStG für Lizenzgebühren geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres…

EAS 3014Entsendung eines österreichischen Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei der ukrainischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/200827.10.2008

…gezahlten Bezugsteil betrifft - für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden, sind die in lit. b vorgesehenen Rechtsvoraussetzungen nicht erfüllt. Damit kommt aber auch der in lit. a vorgesehenen 183-Tage-Frist für Auslandsaufenthalte keine Bedeutung mehr zu. Die für Tätigkeiten in der Ukraine…

EAS 576Kurzfristige Dienstnehmerentsendung nach Russland mit anschließendem Wechsel zur Konsulententätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 53/5/1-IV/4/9507.02.1995

…übergehen. Denn nach der genannten Abkommensbestimmung gilt die 183-Tage-Frist gleichermaßen für eine unselbständig und für eine selbständig (als Unternehmensberater) ausgeübte Betätigung; diese Aufenthaltsfrist wird bei Zusammenrechnung aller Aufenthaltszeiten offenkundig überschritten. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 909Frage des BP-Abschlusses bei laufenden Verständigungs- und Amtshilfeverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/2-IV/4/9612.07.1996

…angemessener Frist keine für die Sachverhaltsaufklärung wesentlichen Informationen mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest 3 monatige Frist (ab Absendung des Amtshilfeersuchens durch das BM für Finanzen) für eine erste Reaktion zu dem Amtshilfeersuchen zugebilligt werden müssen. Anmerkung: Die erwähnte…

EAS 1525Mitarbeiterentsendung nach Indien und in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 161/1-IV/4/9913.09.1999

…183-Tage-Frist das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Arbeitslöhne Indien zusteht, dann kann aus dem DBA-Indien für die Frage, ob neben der Lohnsteuerbefreiung auch Steuerfreistellung vom Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds bzw. von der Kommunalsteuer in Anspruch genommen werden kann, nichts gewinnen. Die im DBA…

EAS 1172Grenzgängerentsendung nach Deutschland und § 3 Abs.1 Z. 10 EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 289/1-IV/4/9701.12.1997

… auch ist unerheblich, dass das deutsche Bauvorhaben wegen Überschreitung der 12-Monats-Frist eine Betriebstätte für das österreichische Bauunternehmen darstellt. Die Grenzgängereigenschaft kann aber nur solchen Bauarbeitern zukommen, die tatsächlich ihren Familienwohnsitz im grenznahen Raum haben. Da sich aus dem Zusammenwirken von innerstaatlicher Steuerbefreiung und…

EAS 1908Arbeitskräftegestellung an die österreichische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/34-IV/4/0103.08.2001

Entsendet eine ausländische Kapitalgesellschaft auf Grund eines Arbeitsgestellungsvertrages an eine österreichische konzernzugehörige Gesellschaft Arbeitskräfte für Zeiträume unter 183 Tagen, und gewährt die inländische Gesellschaft Sachbezüge wie Unterkunft und Dienstauto, dann ist vorweg zu klären, ob die genannten Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistungen nur ihrem ausländischen Arbeitgeber erbringen…

EAS 114Vorübergehende Geschäftsführung für eine deutsche GesmbH durch den österr. Kommanditisten einer österreichischen Mutter-GesmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2825/4/1-IV/4/9206.04.1992

…nur geboten, wenn die vorübergehend in Deutschland zur Verfügung gestellten Büroräume als Betriebstätte des österreichischen Kommanditisten anzusehen wären. Dies ist aber regelmäßig bei 6 Monate nicht überschreitenden örtlichen Einrichtungen nicht der Fall. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1234Geräteausgabestelle für akustische Begleitsysteme bei Besucherführungen in Kunstausstellungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 207/1-IV/4/9807.04.1998

…die diesen Funktionen entsprechenden Gewinnteile nicht der deutschen Betriebstätte zugerechnet werden. Es wird sich daher empfehlen, dass seitens des österreichischen Unternehmens ein sachgerechter Gewinnaufteilungsvorschlag ausgearbeitet und mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. 7. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 34Entgelte für Engineeringleistungen sind keine Know-how-Vergütungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/197/2-IV/4/9115.10.1991

…Koordination und Abnahme der erbrachten Leistung zu unterstützen, so wird hiedurch keine Betriebstätte in Spanien begründet; denn Aktivitäten im Rahmen einer Bauausführung führen erst nach 12 monatiger Dauer zum Entstehen einer Betriebstätte. 15. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 867Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/9622.04.1996

Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner…

EAS 1966Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Konsulenten einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/81-IV/4/0105.12.2001

…der 183-Tage-Frist kein Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen des deutschen Mitarbeiters hätte. Sollte keine inländische Betriebstätte bestehen, dann ist zu beachten, dass über seinerzeitiges deutsches Verlangen in jenen Fällen, in denen eine Geschäftsführerfunktion bei einer Kapitalgesellschaft übernommen wird, diese Kapitalgesellschaft stets (für Zwecke der…

EAS 24Mehrmalige Arbeitskräfteentsendung in die UdSSR/Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3176/1/1-IV/4/9128.08.1991

…stets das Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt herzustellen, wenn bei zwei oder mehreren Aufenthalten in der UdSSR Steuerfreiheit in Österreich wegen Bestandes eines inneren Zusammenhanges zwischen den einzelnen Auslandsaufenthalten angenommen wird. 28. August 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 655Geschäftsführerentsendung in die tschechische Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/50/1-IV/4/9512.06.1995

…des BM für Finanzen diese Aufteilung im Verhältnis zwischen den auf tschechischem Gebiet einerseits und in Österreich oder im Drittausland andererseits zugebrachten Aufenthaltstagen zu erfolgen hat. Da nach OECD-Auffassung bei Berechnung der 183 Tage Frist nicht nur die beruflichen, sondern auch die privaten Aufenthaltstage…

EAS 18515-Tage-Entsendung nach Österreich durch die deutsche Niederlassung einer US-Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 512/1-IV/4/0117.05.2001

…US-Gesellschaft beruflich für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) Steuerbefreiung zu gewähren. Die ein solche Ergebnis…