…in deren Verlauf die deutsche Gesellschaft 10 Monate in Österreich tätig wird, dann tritt die deutsche Gesellschaft infolge Überschreitens der für Bauausführungen vorgesehenen 6-Monatsfrist des § 29 BAO wegen Begründung einer inländischen Betriebstätte in die inländische beschränkte Steuerpflicht ein. Die Geltendmachung dieser beschränkten Steuerpflicht verstößt…
…Für diese Bezugsteile tritt in Österreich gemäß Artikel 9 i.V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) ein. Deutschland ist nach dem Abkommenswortlaut bei der steuerlichen Erfassung der auf die Deutschland-Tätigkeit entfallenden Bezugsteile als bloßer Nichtwohnsitzstaat gemäß Artikel 15 Abs…
…der Grundlage von § 299 Abs. 2 BAO (innerhalb der einjährigen Frist) der neuen Rechtslage angepasst werden. Eine Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei Geltendmachung durch den Abgabepflichtigen und bei nicht nur geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der ständigen…
…sodass das Abkommen der Geltendmachung der beschränkten Steuerpflicht der tschechischen Gesellschaft entgegensteht. Unter den Gegebenheiten der VPR 2010 Rz 80 wird auf österreichischer Seite in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit gesehen, die Kostenweiterbelastung an die österreichische Tochtergesellschaft um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen. Allerdings kann sich bei…
…abweichenden sondern im Gegenteil in der Herbeiführung einer mit ihm übereinstimmenden Zeitbegrenzung zu sehen ist und dass daher die Verlängerung der innerstaatlichen Frist auch für Rückerstattungsanträge aus der Schweiz Wirkung entfaltet. 9. April 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
… 99 EStG für Lizenzgebühren geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres…
…gezahlten Bezugsteil betrifft - für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden, sind die in lit. b vorgesehenen Rechtsvoraussetzungen nicht erfüllt. Damit kommt aber auch der in lit. a vorgesehenen 183-Tage-Frist für Auslandsaufenthalte keine Bedeutung mehr zu. Die für Tätigkeiten in der Ukraine…
…übergehen. Denn nach der genannten Abkommensbestimmung gilt die 183-Tage-Frist gleichermaßen für eine unselbständig und für eine selbständig (als Unternehmensberater) ausgeübte Betätigung; diese Aufenthaltsfrist wird bei Zusammenrechnung aller Aufenthaltszeiten offenkundig überschritten. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…angemessener Frist keine für die Sachverhaltsaufklärung wesentlichen Informationen mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest 3 monatige Frist (ab Absendung des Amtshilfeersuchens durch das BM für Finanzen) für eine erste Reaktion zu dem Amtshilfeersuchen zugebilligt werden müssen. Anmerkung: Die erwähnte…
…183-Tage-Frist das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Arbeitslöhne Indien zusteht, dann kann aus dem DBA-Indien für die Frage, ob neben der Lohnsteuerbefreiung auch Steuerfreistellung vom Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds bzw. von der Kommunalsteuer in Anspruch genommen werden kann, nichts gewinnen. Die im DBA…
… auch ist unerheblich, dass das deutsche Bauvorhaben wegen Überschreitung der 12-Monats-Frist eine Betriebstätte für das österreichische Bauunternehmen darstellt. Die Grenzgängereigenschaft kann aber nur solchen Bauarbeitern zukommen, die tatsächlich ihren Familienwohnsitz im grenznahen Raum haben. Da sich aus dem Zusammenwirken von innerstaatlicher Steuerbefreiung und…
Entsendet eine ausländische Kapitalgesellschaft auf Grund eines Arbeitsgestellungsvertrages an eine österreichische konzernzugehörige Gesellschaft Arbeitskräfte für Zeiträume unter 183 Tagen, und gewährt die inländische Gesellschaft Sachbezüge wie Unterkunft und Dienstauto, dann ist vorweg zu klären, ob die genannten Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistungen nur ihrem ausländischen Arbeitgeber erbringen…
…nur geboten, wenn die vorübergehend in Deutschland zur Verfügung gestellten Büroräume als Betriebstätte des österreichischen Kommanditisten anzusehen wären. Dies ist aber regelmäßig bei 6 Monate nicht überschreitenden örtlichen Einrichtungen nicht der Fall. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die diesen Funktionen entsprechenden Gewinnteile nicht der deutschen Betriebstätte zugerechnet werden. Es wird sich daher empfehlen, dass seitens des österreichischen Unternehmens ein sachgerechter Gewinnaufteilungsvorschlag ausgearbeitet und mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. 7. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Koordination und Abnahme der erbrachten Leistung zu unterstützen, so wird hiedurch keine Betriebstätte in Spanien begründet; denn Aktivitäten im Rahmen einer Bauausführung führen erst nach 12 monatiger Dauer zum Entstehen einer Betriebstätte. 15. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner…
…der 183-Tage-Frist kein Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen des deutschen Mitarbeiters hätte. Sollte keine inländische Betriebstätte bestehen, dann ist zu beachten, dass über seinerzeitiges deutsches Verlangen in jenen Fällen, in denen eine Geschäftsführerfunktion bei einer Kapitalgesellschaft übernommen wird, diese Kapitalgesellschaft stets (für Zwecke der…
…stets das Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt herzustellen, wenn bei zwei oder mehreren Aufenthalten in der UdSSR Steuerfreiheit in Österreich wegen Bestandes eines inneren Zusammenhanges zwischen den einzelnen Auslandsaufenthalten angenommen wird. 28. August 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des BM für Finanzen diese Aufteilung im Verhältnis zwischen den auf tschechischem Gebiet einerseits und in Österreich oder im Drittausland andererseits zugebrachten Aufenthaltstagen zu erfolgen hat. Da nach OECD-Auffassung bei Berechnung der 183 Tage Frist nicht nur die beruflichen, sondern auch die privaten Aufenthaltstage…
…US-Gesellschaft beruflich für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) Steuerbefreiung zu gewähren. Die ein solche Ergebnis…