RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 867

Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/96vom 22.04.1996

Wortlaut laut Findok

Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhält (insb. anlässlich der Durchfahrten durch Österreich, anlässlich des Aufsuchens seines österreichischen Arbeitgebers usw.). Die 183-Tage-Klausel des Abs. 2 ist in einem derartigen Fall nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber vorliegt. Seitens des Finanzamtes sollte (im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen) als Bestätigung für die sachgerechte Arbeitslohnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland ein Nachweis über die steuerliche Erfassung der von der österreichischen Besteuerung freizustellenden Einkünfte in Deutschland abverlangt werden. 22. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

183-Tage-Fristerhöhte Mitwirkungspflicht bei AuslandsbeziehungenSteuerfreistellungTätigkeitsstaatTätigkeitsort

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/16-IV/4/96
Stammnummer
16127
Gültig
22.04.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF