Findok · EAS-Auskünfte
EAS 867
Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/96vom 22.04.1996
Wortlaut laut Findok
Nimmt ein österreichischer
Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für
internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in
seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9
Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung,
als sich der Fahrer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auf
österreichischem Staatsgebiet aufhält (insb. anlässlich der
Durchfahrten durch Österreich, anlässlich des Aufsuchens seines
österreichischen Arbeitgebers usw.). Die 183-Tage-Klausel des Abs. 2 ist in
einem derartigen Fall nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein
österreichischer Arbeitgeber vorliegt.
Seitens des Finanzamtes sollte (im Rahmen der erhöhten
Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen) als Bestätigung für die
sachgerechte Arbeitslohnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland ein
Nachweis über die steuerliche Erfassung der von der österreichischen
Besteuerung freizustellenden Einkünfte in Deutschland abverlangt
werden.
22. April
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
183-Tage-Fristerhöhte Mitwirkungspflicht bei AuslandsbeziehungenSteuerfreistellungTätigkeitsstaatTätigkeitsort
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/16-IV/4/96
- Stammnummer
- 16127
- Gültig
- 22.04.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF