…werden, und zwar auch dann nicht, wenn man auf US-Seite der Auffassung sein sollte, dass sich die Geschäftsleitung der Stiftung in den USA befindet. Denn - abweichend von den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens - gilt eine "Gesellschaft" (dazu gehört gem. Art. 3 Abs. 1 lit. b…
Wird von einem Steuerpflichtigen, der seit 4 Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der tschechischen Republik hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten…
…werden. Wird eine Beteiligung an einer betrieblich tätigen deutschen Kommanditgesellschaft mit deutschen Betriebstätten in die österreichische Privatstiftung eingebracht, so wird dies mit einer unmittelbaren Einbringung von deutschem Betriebstättenvermögen gleichbehandelt; desgleichen wird die Einbringung von deutschem Liegenschaftsvermögen nicht dadurch von der Maßnahme nach § 48 BAO ausgeschlossen…
…durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen soll, wenn durch ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Verpflichtung auferlegt wird, stille Reserven steuerfrei zu belassen, die sich im Zusammenhang mit der Betriebseinbringung - in wirtschaftlicher Betrachtung - in den Händen von Steuerausländern bilden oder…
…Denn unentgeltliche Übertragungen von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der beschränkten Schenkungssteuerpflicht. Abgesehen davon, bildet eine Einbringung von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter keinen unentgeltlichen Vorgang, da dem Gesellschafter als Gegenleistung die Wertsteigerung seiner Beteiligung zukommt. Eine unterpreisige Veräußerung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen verstößt…
…ZS-RE1 entsprochen worden ist. EAS 3305 schließlich stellte klar, dass das in EAS 3284 statuierte Verlangen nach Einzelansässigkeitsbestätigungen an die verliehenen Arbeitskräfte nicht die Einbringung von Einzelrückerstattungsanträgen durch jeden einzelnen Arbeitnehmer erfordert, sondern dass es nach wie vor bei dem Sammelrückerstattungsverfahren durch den ausländischen…
…der inländischen GmbH) keine steuerlichen Konsequenzen aus; die steuerlichen Folgerungen in Ungarn bestimmen sich nach innerstaatlichem ungarischen Steuerrecht. Wird in der Folge die Beteiligung an der ungarischen Immobiliengesellschaft in eine andere ungarische Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen eingebracht, unterbleibt nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes in Österreich…
… Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13…
…eingebrachten Mitunternehmeranteiles angesetzt worden sein, ist er in der Steuerbilanz der GmbH dessen ungeachtet mit dem Gegenwert von minus DM 0,5 Mio. anzusetzen und es kann folglich keine nachfolgende Abschreibung der Beteiligung mehr stattfinden. Sollte auf die Einbringung Art. III UmgrStG mangels Vorliegen der…
Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der…
Hat ein in Österreich ansässiger Künstler von März bis November 2004 aus Gastspielen in Spanien Einkünfte erzielt und wurden diese gemäß Artikel 18 in Spanien einer Abzugsbesteuerung unterzogen, ist Österreich als Ansässigkeitsstaat des Künstlers verpflichtet, Steuerfreistellung zu gewähren. Diese Steuerfreistellungsverpflichtung erlischt nicht dadurch, dass auf…
…deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang…
…auf Grund des deutschen Umgründungssteuerrechtes ein Besteuerungsaufschub gewährt wird. Die Steuerfreistellung des vorliegenden Einbringungsvorganges setzt daher auf österreichischer Seite voraus, dass von der deutschen Steuerverwaltung der Weiterbestand einer Betriebstätte und die Aufrechterhaltung der Steuerhängigkeit der stillen Reserven bestätigt wird (EAS 2977). Bundesministerium für Finanzen, 21…
…i.V. mit Art. 23 Abs. 2 lit. b des DBA-Ö/Frankreich unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen im Belegenheitsstaat der Tochtergesellschaft (Quellenstaat) sowie - unter Anrechnungsverpflichtung der Steuer des Quellenstaates - der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Durch Art. 13 Abs. 3 lit. b des…
…der inländischen Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den Händen der ausländischen Anwälte der Umsatzbesteuerung unterzogen werden, dann tritt hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Ausland ein, die im Sinn von § 48 BAO eine österreichische Steuerausgleichsmaßnahme durch Steueranrechnung rechtfertigen könnte. Ausgleichsmaßnahmen gemäß …
…anlässlich der Umgründung von der österreichischen Mutter-GmbH ein den Beteiligungswert erhöhendes kapitalersetzendes Darlehen gewährt wurde, steht der inländischen Teilwertabschreibung selbst dann nicht entgegen, wenn der Grund für diese Darlehenshingabe die Absorbierung der deutschen Verluste war. Die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung nach Einbringung einer verlustbringenden KG…
…Vermögenszuwachs" ist im steuerlichen Sinn zu verstehen und erfordert nicht einen Wertzuwachs in den Verkehrswerten; denn ein solcher wird in den kurz vor dem Wegzug mit der Einbringung geschaffenen Anteilen vermutlich nicht eingetreten sein. Die Wegzugsklausel des DBA-Schweiz hält daher die Berechtigung Österreichs aufrecht…
…Buchwert von 100 ein; nimmt sodann die deutsche Tochtergesellschaft handelsrechtlich (ohne steuerrechtliche Auswirkung in Deutschland) eine Aufwertung auf 250 vor und verkauft diese deutsche Tochtergesellschaft in der Folge diese Beteiligung an den Zielerwerber in Österreich um 250, wobei der hierbei in Deutschland erzielte Veräußerungsgewinn von…
…der deutschen KGaA im Anhang zum Umgründungssteuergesetz und im Anhang zum EStG nur zum Ausdruck bringt, dass die für Kapitalgesellschaften geltenden Umgründungsmöglichkeiten auch für die deutschen KGaA zutreffen und dass für grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen an oder von KGaAs die für konzerninterne Gewinnausschüttungen vorgesehene Steuerentlastung anwendbar ist…
…Andernfalls wäre nach Abs. 6 des Erlasses der ausländische Lizenzgeber zur Einbringung eines (formlosen) Rückerstattungsantrages bei jenem österreichischen Finanzamt berechtigt, an das die Abzugssteuer abzuführen war. Zur Sicherung ihrer Beweiskraft werden die ausländischen amtlichen Ansässigkeitsbescheinigungen in gewissen Zeitabständen (etwa alle 2 Jahre) zu erneuern sein…