Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2771
Vermeidung einer doppelten Schenkungsbesteuerung bei Einbringung von deutschem Vermögen in eine österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0546-IV/4/2006vom 09.11.2006
Wortlaut laut Findok
Wird von einem in Deutschland
ansässigen deutschen Staatsbürger in Deutschland gelegenes
Betriebstättenvermögen oder in Deutschland gelegenes unbewegliches
Vermögen in eine österreichische Privatstiftung eingebracht, so kann
eine hierbei auftretende internationale Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte
Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings ist darauf zu achten,
dass Vermögenseinbringungen durch Steuerausländer nicht günstiger
besteuert werden als durch Steuerinländer; es kann daher nicht das
Steuerfreistellungs- sondern nur das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung herangezogen werden.
Wird eine Beteiligung an einer betrieblich tätigen
deutschen Kommanditgesellschaft mit deutschen Betriebstätten in die
österreichische Privatstiftung eingebracht, so wird dies mit einer
unmittelbaren Einbringung von deutschem Betriebstättenvermögen
gleichbehandelt; desgleichen wird die Einbringung von deutschem
Liegenschaftsvermögen nicht dadurch von der Maßnahme nach § 48
BAO ausgeschlossen, dass es mittelbar über eine Beteiligung der genannten
betrieblich tätigen KG an einer (aus österreichischer Sicht)
bloß vermögensverwaltenden deutschen Mitunternehmerschaft gehalten
wird.
Bundesministerium für Finanzen, 9. November
2006
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0546-IV/4/2006
- Stammnummer
- 25227
- Gültig
- 09.11.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF