Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1200
Umsatzdoppelbesteuerung bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ausländischer Anwälte
geltende FassungEAS-AuskunftB 117/3-IV/4/97vom 02.01.1998
Wortlaut laut Findok
Ist eine österreichische Bank
genötigt, Beratungsleistungen ausländischer Anwälte in Anspruch
zu nehmen, wobei infolge der Steuerschuldumkehr nach § 19 Abs. 1 UStG die
Leistungen der ausländischen Anwälte einerseits durch die
österreichische Steuerverwaltung in den Händen der inländischen
Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den
Händen der ausländischen Anwälte der Umsatzbesteuerung unterzogen
werden, dann tritt hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung im
Verhältnis zum Ausland ein, die im Sinn von § 48 BAO eine
österreichische Steuerausgleichsmaßnahme durch Steueranrechnung
rechtfertigen könnte. Ausgleichsmaßnahmen gemäß
§ 48
BAO erscheinen allerdings nur dann erforderlich und werden daher auch nur dann
in Erwägung gezogen, wenn der hiedurch verursachte administrative Aufwand
durch die für das österreichische Unternehmen damit verbundene
Förderung seines internationalen Engagements mehr als aufgewogen wird.
Ob solche Erfordernisse im vorliegenden Fall vorliegen, ist
derzeit nicht erkennbar. Gegebenenfalls müßte dies bei Einbringung
eines Antrages nach § 48 BAO entsprechend dokumentiert werden.
02.
Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 19 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 117/3-IV/4/97
- Stammnummer
- 9969
- Gültig
- 02.01.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF