Findok · EAS-Auskünfte
EAS 48
Steuerentlastung bei Lizenzgebührenzahlungen an ausländische Lizenzgeber
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/110-IV/4/91vom 27.11.1991
Wortlaut laut Findok
Lizenzgebühren, die von einem österreichischen
Unternehmen an in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden
ansässige Lizenzgeber gezahlt werden, sind gemäß den mit diesen
Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der 20-prozentigen
österreichischen Quellenbesteuerung (§ 99 EStG) zu entlasten. Sofern
kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss vorliegt, besteht im
Verhältnis zu den drei genannten Staaten Anspruch auf vollständige
Entlastung (Art. 15 DBA-Frankreich, Art. 12 DBA-Großbritannien, Art. 13
DBA-Niederlande). Bei konzerninternen Lizenzgebühren besteht
gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Frankreich, Art. 12 Abs. 2
DBA-Großbritannien und Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlanden nur Anspruch auf
eine Quellensteuerherabsetzung auf 10%.
Für die Durchführung der Steuerentlastung sind
die Regelungen des BMF-Erlasses AÖFV. Nr. 31/1986 (idF AÖFV. Nr.
364/1988) maßgebend. Darnach kann bei Vorliegen einer
amtlichen
Ansässigkeitsbescheinigung des Lizenzgebers (hiefür liegen im
Verhältnis zu Großbritannien und Niederlande bei den
Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen eigene Vordrucke auf: ZS-GB1
und ZS-NL1) die Steuerentlastung unmittelbar bei Auszahlung der
Lizenzgebühren herbeigeführt werden. Andernfalls wäre nach Abs. 6
des Erlasses der ausländische Lizenzgeber zur Einbringung eines (formlosen)
Rückerstattungsantrages bei jenem österreichischen Finanzamt
berechtigt, an das die Abzugssteuer abzuführen war.
Zur Sicherung ihrer Beweiskraft werden die
ausländischen amtlichen Ansässigkeitsbescheinigungen in gewissen
Zeitabständen (etwa alle 2 Jahre) zu erneuern sein.
27. November
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961
- Art. 12 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 13 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
LizenzgebührEntlastung von der QuellensteuerQuellensteuerQuellensteuerentlastungAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweisRückerstattungRückzahlungsantragSteuerrückerstattung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/110-IV/4/91
- Stammnummer
- 18592
- Gültig
- 27.11.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF