Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2765
Unterpreisige Beteiligungsveräußerung in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0513-IV/4/2006vom 22.09.2006
Wortlaut laut Findok
Veräußert eine schweizerische
Holdinggesellschaft ihre 100-prozentige Beteiligung an einer
österreichischen GmbH an ihre produktiv tätige schweizerische
Tochtergesellschaft zu einem Abtretungspreis, der unter dem tatsächlichen
Wert der Gesellschaftsanteile liegt, so kann dies keine Schenkungssteuerpflicht
in Österreich auslösen. Denn unentgeltliche Übertragungen von
Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der
beschränkten Schenkungssteuerpflicht. Abgesehen davon, bildet eine
Einbringung von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter keinen
unentgeltlichen Vorgang, da dem Gesellschafter als Gegenleistung die
Wertsteigerung seiner Beteiligung zukommt.
Eine unterpreisige Veräußerung von
Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen verstößt
allerdings gegen den einkommensteuerlichen Fremdverhaltensgrundsatz. Der Vorgang
würde daher nach österreichischem innerstaatlichem Recht zur
Aufdeckung der in der Beteiligung enthaltenen stillen Reserven führen, die
gemäß
§ 98 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 der beschränkten
Körperschaftsteuerpflicht in Österreich unterliegen. Allerdings steht
Artikel 13 Abs. 3 des österreichisch-schweizerischen
Doppelbesteuerungsabkommens der Geltendmachung dieser Steuerpflicht entgegen und
befreit den Vorgang von der österreichischen Besteuerung.
Bundesministerium für Finanzen, 22. September
2006
Normen und Schlagworte
- Art. 13 Abs. 3 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- § 98 Abs. 1 Z 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0513-IV/4/2006
- Stammnummer
- 25209
- Gültig
- 22.09.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF