Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1505
Teilwertabschreibung einer deutschen GmbH-Beteiligung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/49-IV/4/99vom 13.09.1999
Wortlaut laut Findok
Ist eine österreichische GmbH zu 98%
als Kommanditistin an einer deutschen GmbH&Co KG beteiligt und erleidet die
deutsche operativ tätige Gesellschaft in ihren deutschen
Betriebstätten Verluste, dann können diese Auslandsverluste
gemäß Artikel 4 in Verbindung mit Art. 15 DBA-Deutschland in
Österreich nicht ausgeglichen werden.
Wird dieser KG-Anteil hingegen als Sacheinlage
gemäß Art. III UmgrStG steuerneutral in die deutsche
Komplementär-GMBH eingebracht und werden in der Folge die Verluste in den
deutschen Betriebstätten der deutschen Tochter-GmbH in einem Ausmaß
erlitten, dass hiedurch der steuerliche Wert der Beteiligung an der deutschen
Tochter-GMBH herabgemindert wird, dann kann diese Wertminderung bei der
österreichischen Mutter-GmbH nach Maßgabe der einschränkenden
Bestimmungen des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG zu Teilwertabschreibungen
führen. Der Umstand, dass durch eine solche Gestaltung die deutschen
Betriebsverluste in Österreich steuerlich verwertbar werden, ist das
Ergebnis der von der Rechtsordnung zugestandenen Gestaltungsfreiheit. Das
Ergebnis ist aber auch sachgerecht; denn echte Verluste, die ein
österreichisches Unternehmen aus der Expansion seiner Aktivitäten
über die Landesgrenzen hinaus im Ausland erleidet, sollen nicht von
jeglicher steuerlicher Berücksichtigung ausgeschlossen werden.
Sollte die deutsche GmbH in der Zukunft Gewinne erzielen und
die deutschen Verluste auch in Deutschland zu einer steuerlichen Verwertung
führen, wird auf österreichischer Seite besonders sorgfältig zu
untersuchen sein, ob es hiedurch zu einer Wertsteigerung der Beteiligung an der
deutschen Muttergesellschaft gekommen ist, die auf österreichischer Seite
gemäß
§ 6 Z 13 EStG zu einer zwingenden Beteiligungsaufwertung
und damit zu einer Kompensierung der seinerzeitigen Steuerminderungen
führt.
Der Umstand, dass anlässlich der Umgründung von
der österreichischen Mutter-GmbH ein den Beteiligungswert erhöhendes
kapitalersetzendes Darlehen gewährt wurde, steht der inländischen
Teilwertabschreibung selbst dann nicht entgegen, wenn der Grund für diese
Darlehenshingabe die Absorbierung der deutschen Verluste war.
Die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung nach
Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung ist bereits in EAS 715
dem Grunde nach bejaht worden. Dass unter den besonderen Gegebenheiten der
EAS 715 die Zulässigkeit dennoch in Frage gestellt wurde, ist darauf
zurückzuführen, dass in diesem speziellen Fall nur der
handelsrechtliche Bilanzansatz der Beteiligung an der deutschen Tochter-GMBH
nach der Einbringung der KG-Beteiligung positiv, der steuerliche hingegen
negativ war, so dass aus diesem Grunde keine steuerlich wirksame Abwertung
vorgenommen werden konnte.
13. September
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 3 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
- § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 6 Z 13 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/49-IV/4/99
- Stammnummer
- 2754
- Gültig
- 13.09.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF