Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1236
Steuerliche Probleme mit deutschen Kommanditgesellschaften auf Aktien
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/9-IV/4/98vom 23.03.1998
Wortlaut laut Findok
Wurden die Anteile an einer
österreichischen AG in eine denselben Gesellschaftern gehörende
deutsche Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf der Grundlage des Art. III
UmgrStG eingebracht und wurde in der Folge die österreichische AG auf die
deutsche KGaA verschmelzend umgewandelt, dann stellen die inländischen
Betriebstätten der ehemaligen österreichischen AG nunmehr
inländische Betriebstätten der deutschen KGaA dar.
Die Gewinnermittlung dieser Betriebstätte hat nach
österreichischem Recht zu erfolgen. Hiebei ist durch Vergleich mit den in
Österreich bestehenden Gesellschaftstypen festzustellen, ob die
ausländische Gesellschaft oder die Gesellschafter als Steuerpflichtige
anzusehen sind; es kommt nicht auf die steuerliche Behandlung im
ausländischen Staat an.
Die Frage kann im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahren
nicht abschließend geklärt werden; es kann nur soviel ausgesagt
werden, dass die Nennung der deutschen KGaA im Anhang zum
Umgründungssteuergesetz und im Anhang zum EStG nur zum Ausdruck bringt,
dass die für Kapitalgesellschaften geltenden
Umgründungsmöglichkeiten auch für die deutschen KGaA zutreffen
und dass für grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen an oder
von KGaAs die für konzerninterne Gewinnausschüttungen vorgesehene
Steuerentlastung anwendbar ist. Es ist damit aber noch nicht gesagt, dass als
Steuerpflichtiger der inländischen Betriebstätteneinkünfte die
deutsche KGaA anzusehen ist. Denn es wäre durchaus denkbar, dass die
Betriebstättengewinne insoweit sie dem in Österreich ansässigen
unbeschränkt haftenden Komplementär zuzurechnen sind, unmittelbar in
seinen Händen der Einkommensteuer unterworfen werden und soweit sie den
Kommanditaktionären zuzurechnen sind, in den Händen der deutschen KGaA
besteuert werden.
Die Anfrage muss daher für die weitere Bearbeitung aus
dem EAS-Verfahren herausgelöst werden. Es ist beabsichtigt, anlässlich
der für Mai 1998 vorgesehenen DBA-Revisionsverhandlungen mit Deutschland
die Angelegenheit international abzustimmen.
23.
März 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
- Art. 3 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
Kommanditgesellschaft auf AktienEinbringungverschmelzende Umwandlungkonzerninterne GewinnausschüttungenSteuerentlastung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/9-IV/4/98
- Stammnummer
- 28371
- Gültig
- 23.03.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF