Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH stille Reserven enthalten sind. Artikel…
…ein steuerlich erfassbarer Realisierungstatbestand früher eintritt als nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer…
…der "Buchwertfortführung" für die einbringungsgeborenen Anteile an der französischen Gesellschaft ergibt), dann führt dies auf österreichischer Seite, wie im Vorabsatz ausgeführt, nicht anlässlich der Einbringung zu einer Nachversteuerung der in der Gegenleistung für die Einbringung gespeicherten Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der ungarischen Kapitalgesellschaft. Sollte…
…die nicht in österreichischen, sondern in deutschen vermögensverwaltenden KGs gehalten werden. Das DBA-Deutschland würde Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht an den bei diesem letztgenannten Tauschvorgang realisierten Wertzuwächsen einräumen und es gleichzeitig Österreich (unter Progressionsvorbehalt) entziehen, wenn die eingebrachten Vermögenswerte einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte des österreichischen…
…in den persönlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Aus dieser Nichtanwendbarkeit des DBA folgt, dass auch das Besteuerungsrecht Österreichs bei einem eventuellen Verkauf der Beteiligung an jener Kapitalgesellschaft nicht verloren ginge, in die der Mitunternehmeranteil des Schweizer Gesellschafters eingebracht werden soll. Infolge der Nichtanwendbarkeit des DBA-Schweiz…
… Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13…
…auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen soll, wenn durch ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Verpflichtung auferlegt wird, stille Reserven steuerfrei zu belassen, die sich im Zusammenhang…
…welchem Wert die Anschaffungskosten der einbringungsgeborenen Anteile an der tschechischen Kapitalgesellschaft in den Händen des österreichischen Gesellschafters anzusetzen sind. Dies richtet sich ausschließlich nach österreichischem innerstaatlichem Recht. Da das österreichische innerstaatliche Recht den Vorgang der Einbringung des Anteiles an einer vermögensverwaltenden ausländischen Personengesellschaft als Realisierungstatbestand…
Bringt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil auf der Grundlage von Artikel III UmgrStG in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann ist dieser Vorgang von der deutschen Besteuerung gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass…
Haben zwei Ingenieure (Ing. D, wohnhaft in Deutschland und Ing. Ö wohnhaft in Österreich) ihre im Privatvermögen an einer deutschen GmbH gehaltenen Beteiligungen (Ing. D zu 51%, Ing. Ö zu 49%) in eine ihnen im selben Beteiligungsverhältnis gehörende österreichische GmbH mit Einbringungsvertrag vom Juli 1996…
…von Artikel 16 DBA-USA aus dem Abkommensanwendungsbereich ausgeschlossen werden. Ob allerdings nach innerstaatlichem US-Recht in Fällen der vorliegenden Art eine Zurechnung der Stiftungseinkünfte an den US-Bürger möglich ist (wie dies zB in Österreich hinsichtlich der "ausschüttungsgleichen Erträge" bei ausländischen Investmentfonds gehandhabt wird)…
Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der…
…Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung ist bereits in EAS 715 dem Grunde nach bejaht worden. Dass unter den besonderen Gegebenheiten der EAS 715 die Zulässigkeit dennoch in Frage gestellt wurde, ist darauf zurückzuführen, dass in diesem speziellen Fall nur der handelsrechtliche Bilanzansatz der Beteiligung an…
…der inländischen GmbH) keine steuerlichen Konsequenzen aus; die steuerlichen Folgerungen in Ungarn bestimmen sich nach innerstaatlichem ungarischen Steuerrecht. Wird in der Folge die Beteiligung an der ungarischen Immobiliengesellschaft in eine andere ungarische Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen eingebracht, unterbleibt nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes in Österreich…
Schüttet eine österreichische GMBH ihren Gewinn an ihre deutsche Mutter-KG aus, dann hängt die steuerliche Behandlung dieser Ausschüttung in Österreich davon ab, ob alle Gesellschafter der deutschen KG im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind. Trifft dies zu, dann ist…
…so wird dies mit einer unmittelbaren Einbringung von deutschem Betriebstättenvermögen gleichbehandelt; desgleichen wird die Einbringung von deutschem Liegenschaftsvermögen nicht dadurch von der Maßnahme nach § 48 BAO ausgeschlossen, dass es mittelbar über eine Beteiligung der genannten betrieblich tätigen KG an einer (aus österreichischer Sicht) bloß vermögensverwaltenden…
…nach Abs. 6 des Erlasses der ausländische Lizenzgeber zur Einbringung eines (formlosen) Rückerstattungsantrages bei jenem österreichischen Finanzamt berechtigt, an das die Abzugssteuer abzuführen war. Zur Sicherung ihrer Beweiskraft werden die ausländischen amtlichen Ansässigkeitsbescheinigungen in gewissen Zeitabständen (etwa alle 2 Jahre) zu erneuern sein. 27. November…
…werden." Diese Bereitschaft zu einer auf § 48 BAO gestützten Steuerfreistellung besteht seitens des BM für Finanzen auch in Bezug auf die Einbringung deutscher Betriebe (bzw. Anteile an deutschen Personengesellschaften) durch in Österreich ansässige Personen in deutsche Gebietskörperschaften, soweit dies der Herbeiführung von Gegenrecht dient. Die…
Wurden die Anteile an einer österreichischen AG in eine denselben Gesellschaftern gehörende deutsche Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf der Grundlage des Art. III UmgrStG eingebracht und wurde in der Folge die österreichische AG auf die deutsche KGaA verschmelzend umgewandelt, dann stellen die inländischen Betriebstätten der…
Veräußert eine inländische Kapitalgesellschaft ihre mit 100 zu Buch stehende Beteiligung an einer inländischen Tochtergesellschaft zum Marktwert von 250, dann unterliegt der hierbei anfallende Veräußerungsgewinn von 150 der Körperschaftsbesteuerung. Wird diese Steuerpflicht durch eine Verkettung von Rechtsgeschäften umgangen, die für sich selbst betrachtet keinen anderen…