…von Doppelbesteuerungsabkommen immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht entrichtet, sondern sowohl in Italien…
…lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung jener italienischen Einkünfte zulässig ist…
…in Italien ansässiger Gesellschafter einer österreichischen KG im Jahr 2001 einen Verlust von 100.000 erlitten, ist dieser Verlust auf den im Jahr 2002 in Höhe von 150.000 erzielten KG-Gewinnanteil zur Gänze vortragsfähig, wenn hierdurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Wurden im Jahr 2001 italienische…
…die Haftungsentgelte nach italienischem Recht den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind. Denn die Definition des Begriffes "Zinsen" weicht im DBA-Italien in dieser Hinsicht von der Definition des OECD-Musterabkommens ab. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte durch eine Bestätigung eines italienischen Wirtschaftstreuhänders geklärt werden…
…eine österreichische Bank Zinsen aus italienischen Staatsanleihen, so sind diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer…
Veräußert ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses…
…von Artikel 10 DBA-Italien eine abkommensgemäße Herabsetzung der italienischen Dividenden-Quellensteuer zu verlangen. Dies auch dann, wenn die Gewinne der die Anteile haltenden Betriebstätte (und damit auch die aus Italien zufließenden Dividenden) auf Grund eines mit dem Drittstaat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich steuerfrei zu…
…Lehrtätigkeit in Österreich zur Verfügung steht. Denn trifft dies in einem solchen Fall nicht zu, wären die Lehrauftragsvergütungen - selbst bei Überschreiten der Zweijahresfrist - gemäß Artikel 14 DBA-Italien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 15. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…2003 zu einer italienischen Konzerngesellschaft entsandt und wird vom österreichischen Arbeitgeber während dieser Zeit eine monatliche "housing allowance" zuerkannt, hinsichtlich der der österreichische Arbeitgeber die Einkommensteuerlast übernimmt und findet sonach in Österreich im Jahr 2001 eine "Hochrechnung" der Nettovergütung statt während in Italien dieser Hochrechnungsbetrag…
…nbsp; Wird von einem österreichischen Industriebetrieb einem italienischen Industriebetrieb Know-how in der Form von technischer Beratung zur Verfügung gestellt und wird in diesem Zusammenhang ein Mitarbeiter des österreichischen Betriebes durch etwa 18 Monate hindurch jeweils von Dienstag bis Donnerstag zu dem italienischen Industriebetrieb entsandt…
…zu werten ist. Der Umstand, dass das Vertragsverhältnis von Parteienseite nicht als Dienstvertrag gestaltet und seitens der italienischen Steuerverwaltung auch bereits als Werkvertrag (lavoratore autonomo) eingestuft wird, kann in diesem Zusammenhang als Indiz für eine korrespondierende Beurteilung auf österreichischer Seite gewertet werden. Fragen dieser Art…
Eine italienische Bank, die im Rahmen der Vergabe eines multilateralen Konsortialkredites von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Zinsen bezieht, unterliegt gemäß § 98 Abs. 1 Z. 5 EStG nur dann der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn die der Zinsenzahlung zugrundeliegende Kapitalforderung "durch inländischen Grundbesitz, durch inländische Rechte, die den…
…dello Stato Italiane S.p.A.) ist - im Rahmen einer Entsendung für ein Jahr einem in Österreich ansässigen Verein überlassen, der die Förderung des internationalen Verkehrs auf der Eisenbahninfrastruktur bezweckt und bei dem viele Staatsbahnen Europas Mitglieder sind - wobei die Dienstnehmerin abkommensrechtlich in Italien ansässig…
…solange beide Planungsphasen der Bauwerkserrichtung dienen. Denn auch der OECD-Kommentar unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Planungsphasen. Besteht auf der Ebene der Mitunternehmerschaft eine Betriebstätte, dann begründet diese auch für die italienischen Partner eine anteilige Betriebstätte, unabhängig davon, wie lange sich diese Partner auf dem…
…andernfalls bestünde für das österreichische Produktionsunternehmen das Risiko, dass es wegen Bestandes einer italienischen Betriebstätte in die italienische Steuerpflicht eintritt). Die Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer. Dieses Merkmal der Auslandsentsendung besteht allerdings nicht…
…Anrechnungshöchstbetrag (wenn keine weiteren Aufwendungen die Italien-Einkünfte belasten) 68 (34% von 1000 - 800). Die italienische Steuer von 200 (20% von 1000) findet daher mit 132 (200 - 68) im Anrechnungshöchstbetrag keine Deckung und ist damit "verloren". Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien bietet keine Rechtsgrundlage dafür, dass…
…italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht zu einem im Aufwertungsjahr steuerlich erfassbaren Wertzuwachs. Daher kann auch nicht im Fall einer späteren Veräußerung durch den in Österreich ansässigen Gesellschafter der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises zu dem nach italienischem…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer italienischen konzernzugehörigen Gesellschaft einen Vertrag über die Gestellung des handelsrechtlichen Geschäftsführers, dann ist vorweg im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise festzustellen, ob in einem solchen Fall die typischen Arbeitgeberfunktionen weiterhin bei der italienischen Kapitalgesellschaft gegeben sind, oder ob die österreichische…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft eine (echte) stille Beteiligung an einer österreichischen GmbH erworben, dann unterliegen die Gewinnzuweisungen an den italienischen Partner gemäß Artikel 7 Abs. 8 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens der vollen österreichischen Besteuerung. Ziel und Zweck der in Artikel 7 Abs. 8 enthaltenen Regelung…
…in Österreich ansässiger Komplementär einer italienischen KG Verluste aus dieser KG in den Jahren 2002 bis 2004 in Österreich im Wege des Verlustausgleiches verwertet und hat er Ende 2004 seinen Wohnsitz aus Österreich nach Südtirol verlegt, wobei ab 2005 in der italienischen KG bereits geringe,…