Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens mit dem italienischen Finanzministerium gemäß Artikel 25 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens wurde Einvernehmen darüber hergestellt, dass die in Italien mit Dekret Nr. 446 vom 15. Dezember 1996 eingeführte Steuer IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive) als Nachfolgesteuer der im Abkommen unter…
…werden von den italienischen Sozialversicherungsträgern den österreichischen Pensionsbeziehern zugeleitet. Die österreichische Ansässigkeitsbescheinigung wird auf diesem Vordruck von jenem österreichischen Finanzamt erteilt, das für die Einkommensbesteuerung des Steuerpflichtigen zuständig ist. Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten sind das österreichische Bundesministerium für Finanzen und das italienische Ministero delle Finanze…
Das Abkommen samt Zusatzprotokoll vom 29. Juni 1981 zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 6. April 1985 in Kraft getreten. Gemäß seinem…
…von Doppelbesteuerungsabkommen immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht entrichtet, sondern sowohl in Italien…
…lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung jener italienischen Einkünfte zulässig ist…
…in Italien ansässiger Gesellschafter einer österreichischen KG im Jahr 2001 einen Verlust von 100.000 erlitten, ist dieser Verlust auf den im Jahr 2002 in Höhe von 150.000 erzielten KG-Gewinnanteil zur Gänze vortragsfähig, wenn hierdurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Wurden im Jahr 2001 italienische…
…die Haftungsentgelte nach italienischem Recht den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind. Denn die Definition des Begriffes "Zinsen" weicht im DBA-Italien in dieser Hinsicht von der Definition des OECD-Musterabkommens ab. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte durch eine Bestätigung eines italienischen Wirtschaftstreuhänders geklärt werden…
…eine österreichische Bank Zinsen aus italienischen Staatsanleihen, so sind diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer…
Veräußert ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses…
…von Artikel 10 DBA-Italien eine abkommensgemäße Herabsetzung der italienischen Dividenden-Quellensteuer zu verlangen. Dies auch dann, wenn die Gewinne der die Anteile haltenden Betriebstätte (und damit auch die aus Italien zufließenden Dividenden) auf Grund eines mit dem Drittstaat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich steuerfrei zu…
…Lehrtätigkeit in Österreich zur Verfügung steht. Denn trifft dies in einem solchen Fall nicht zu, wären die Lehrauftragsvergütungen - selbst bei Überschreiten der Zweijahresfrist - gemäß Artikel 14 DBA-Italien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 15. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…2003 zu einer italienischen Konzerngesellschaft entsandt und wird vom österreichischen Arbeitgeber während dieser Zeit eine monatliche "housing allowance" zuerkannt, hinsichtlich der der österreichische Arbeitgeber die Einkommensteuerlast übernimmt und findet sonach in Österreich im Jahr 2001 eine "Hochrechnung" der Nettovergütung statt während in Italien dieser Hochrechnungsbetrag…
…nbsp; Wird von einem österreichischen Industriebetrieb einem italienischen Industriebetrieb Know-how in der Form von technischer Beratung zur Verfügung gestellt und wird in diesem Zusammenhang ein Mitarbeiter des österreichischen Betriebes durch etwa 18 Monate hindurch jeweils von Dienstag bis Donnerstag zu dem italienischen Industriebetrieb entsandt…
…zu werten ist. Der Umstand, dass das Vertragsverhältnis von Parteienseite nicht als Dienstvertrag gestaltet und seitens der italienischen Steuerverwaltung auch bereits als Werkvertrag (lavoratore autonomo) eingestuft wird, kann in diesem Zusammenhang als Indiz für eine korrespondierende Beurteilung auf österreichischer Seite gewertet werden. Fragen dieser Art…
Eine italienische Bank, die im Rahmen der Vergabe eines multilateralen Konsortialkredites von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Zinsen bezieht, unterliegt gemäß § 98 Abs. 1 Z. 5 EStG nur dann der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn die der Zinsenzahlung zugrundeliegende Kapitalforderung "durch inländischen Grundbesitz, durch inländische Rechte, die den…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt und rechtliche Würdigung Der Beschwerdeführer war im Jahr 2011 im Zeitraum 29.9.-31.12.2011 nichtselbständig bei der K in Vahrn, Italien beschäftigt. Er reichte am 26.8.2012 eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 ein…
…welche ihn ab 1. Jänner 2007 befristet für zwei Jahre zur italienischen Konzerngesellschaft Z entsandt hat. Für die Dauer seiner befristeten Auslandsentsendung hat der Bf. seinen österreichischen Wohnsitz beibehalten und war im Streitjahr 2009 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009…
…von Doppelbesteuerungsabkommen und auf Grund der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, könne sich die Berechtigung zur Anrechnung ausländischer Steuern auf die Einkommensteuer ergeben. Die Anrechnung erfolge dabei stets auf Grund des betreffenden Abkommens oder der Doppelbesteuerungsverordnung (EStR 2000, Rz 7583 ff). Im DBA Italien…
…dello Stato Italiane S.p.A.) ist - im Rahmen einer Entsendung für ein Jahr einem in Österreich ansässigen Verein überlassen, der die Förderung des internationalen Verkehrs auf der Eisenbahninfrastruktur bezweckt und bei dem viele Staatsbahnen Europas Mitglieder sind - wobei die Dienstnehmerin abkommensrechtlich in Italien ansässig…
…solange beide Planungsphasen der Bauwerkserrichtung dienen. Denn auch der OECD-Kommentar unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Planungsphasen. Besteht auf der Ebene der Mitunternehmerschaft eine Betriebstätte, dann begründet diese auch für die italienischen Partner eine anteilige Betriebstätte, unabhängig davon, wie lange sich diese Partner auf dem…