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Findok · Erlässe & Informationen

04 2542/12-IV/4/99

Österreichisch-italienisches Doppelbesteuerungsabkommen; Verständigungsverfahren gemäß Artikel 25; Italienische Steuer IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive)

geltende FassungErlass04 2542/12-IV/4/99vom 05.11.1999

Wortlaut laut Findok

Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens mit dem italienischen Finanzministerium gemäß Artikel 25 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens wurde Einvernehmen darüber hergestellt, dass die in Italien mit Dekret Nr. 446 vom 15. Dezember 1996 eingeführte Steuer IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive) als Nachfolgesteuer der im Abkommen unter Artikel 2 Abs. 2 lit. a Z 3 genannten lokalen Einkommensteuer (Imposta locale sui redditi) in den sachlichen Anwendungsbereich des Artikels 2 des Abkommens fällt.   5. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Sachlicher AnwendungsbereichDoppelbesteuerungsabkommen Italien

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
04 2542/12-IV/4/99
Stammnummer
80855
Gültig
05.11.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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