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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 678

Bezug italienischer Dividenden über eine Drittstaatsniederlassung

geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/54/1-IV/4/95vom 01.08.1995

Wortlaut laut Findok

  Werden Anteile an einer italienischen Kapitalgesellschaft von einer in einem Drittstaat gelegenen Betriebstätte einer österreichischen Muttergesellschaft gehalten, so ist die österreichische Muttergesellschaft berechtigt, auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Italien eine abkommensgemäße Herabsetzung der italienischen Dividenden-Quellensteuer zu verlangen. Dies auch dann, wenn die Gewinne der die Anteile haltenden Betriebstätte (und damit auch die aus Italien zufließenden Dividenden) auf Grund eines mit dem Drittstaat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich steuerfrei zu stellen sind. Diese Abkommensinterpretation stützt sich auf den ersten Satz der Ziffer 53 des OECD-Kommentars 1992 zu Artikel 24 des OECD-Musterabkommens. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

BeteiligungQuellenbesteuerungSteuerfreistellungFreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2163/54/1-IV/4/95
Stammnummer
17033
Gültig
01.08.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF