Findok · EAS-Auskünfte
EAS 678
Bezug italienischer Dividenden über eine Drittstaatsniederlassung
geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/54/1-IV/4/95vom 01.08.1995
Wortlaut laut Findok
Werden Anteile an einer italienischen Kapitalgesellschaft
von einer in einem Drittstaat gelegenen Betriebstätte einer
österreichischen Muttergesellschaft gehalten, so ist die
österreichische Muttergesellschaft berechtigt, auf der Grundlage von
Artikel 10 DBA-Italien eine abkommensgemäße Herabsetzung der
italienischen Dividenden-Quellensteuer zu
verlangen. Dies auch dann, wenn die Gewinne der die Anteile
haltenden Betriebstätte (und damit auch die aus Italien zufließenden
Dividenden) auf Grund eines mit dem Drittstaat abgeschlossenen
Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich steuerfrei zu stellen sind. Diese
Abkommensinterpretation stützt sich auf den ersten Satz der Ziffer 53 des
OECD-Kommentars 1992 zu Artikel 24 des OECD-Musterabkommens.
1. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2163/54/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17033
- Gültig
- 01.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF