Wird ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter eines österreichischen Bauunternehmens auf Grund eines Auslandsvertrages für die Zeit vom 9.1.1995 bis 31.12.1995 an die russische Baustelle eines Straßenbauprojektes entsandt, dann sind die hiefür gezahlten Vergütungen von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn die…
Werden Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften nach einem Zuzug nach Österreich veräußert, dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG…
…Gerüste für Brückenbauten in Deutschland an bauausführende deutsche Bauträger vermietet, so führt eine derartige Vermietung für sich allein nicht zum Entstehen einer deutschen Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland. Eine differenzierte Betrachtung kann indessen erforderlich werden, wenn das österreichische Unternehmen sich nicht auf die bloße…
…künftig für eine ausländische Konzerngesellschaft tätig werden soll (mit der er allerdings zu diesem Zweck einen gesonderten Dienstvertrag abschließt) und geht die inländische Gesellschaft in ihrem Vertrag neben der Einräumung einer Rückkehroption die Verpflichtung zur Leistung von Differenzzahlungen zu den Bezügen der ausländischen Gesellschaft ein…
…Steuer bei einer in Österreich ansässigen Versicherungsnehmerin, weil der Versicherungsschutz durch eine fremdfinanzierte Einmalprämie erlangt wurde und die Finanzierungskosten höher sind als die Differenz zwischen der Auszahlung der Versicherung und der Einmalprämie (und weil daher keine österreichische Einkommensteuer anfällt, auf die die deutsche KESt angerechnet…
…im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 hinsichtlich der Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der Versicherungssumme (= Einkünfte aus Kapitalvermögen) und andererseits bei Rentenauszahlung nach Maßgabe des Übersteigens des kapitalisierten Rentenwertes (= sonstige Einkünfte). Gleichgültig, ob bzw. in welcher Einkunftsart in…
…und Verpachtung, zuzurechnen sind und der Veräußerungsgewinn sich, vom Grundsatz her gesehen, lediglich aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös ergibt (abzüglich allfälliger Veräußerungs-Werbungskosten); die steuerliche Nichtberücksichtigung der Auslandsverluste in Österreich erweist sich daher systemkonform und bedarf keiner korrigierenden Maßnahme nach §…
…dass ihr nicht gestattet ist, kostendeckende Preise an die Kunden der österreichischen Muttergesellschaft zu verrechnen, so muss die österreichische Muttergesellschaft für die Differenz aufkommen. Werden daher aus solchen Erwägungen Verlustabdeckungszuschüsse an die asiatische Tochtergesellschaft geleistet, führen sie auf der Grundlage von Artikel VII DBA-Japan…
…Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen stillen Reserven samt Firmenwert zurückzuführende Differenz zwischen den seinerzeitigen Anschaffungskosten und dem Amortisationsentgelt) ist daher in Österreich steuerfrei. Auch wenn das Amortisationsentgelt aus dem Reingewinn und freien…
… 31 EStG wird bei Personen mit Auslandsbeteiligungen im Fall des Eintrittes in die österreichische Steuerpflicht nur die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert (im Zeitpunkt des Zuzuges) andererseits der Besteuerung zugeführt. Da sonach im inländischen Recht nur der in Auslandsbeteiligungen nach dem…
…dann entspricht es dem Fremdverhaltensgrundsatz, dass die dem Dritten erwachsenden Kosten (Differenz zwischen dem Aktien-Börsenkurs am Optionsausübungstag und dem seinerzeitigen Preis für die Erlangung des Optionsrechtes sowie die aliquoten allgemeinen Kosten wie z.B. Planerstellung und damit zusammenhängende Beratungsaufwendungen oder bezughabende interne Verwaltungskosten) vom…
…sein, wenn sich zwischen der durch die Vertreterprovision begründeten Gewinnsituation der inländischen Tochtergesellschaft und den aus dem Österreich-Geschäft erzielten Gewinnen der ausländischen Muttergesellschaft auffallende Differenzen ergeben. Dieser Fragenkomplex soll demnächst im Rahmen der Arbeiten des OECD-Fiskalkomitees einer näheren Untersuchung unterzogen werden ("Commissionaire-Arrangements")…
… 31 EStG 1988 vermieden, derzufolge nur die nach dem Zuzug nach Österreich angewachsenen weiteren stillen Reserven der Besteuerung in Österreich unterliegen. Sollten sich allerdings österreichisch/deutsche Differenzen in der Beurteilung des gemeinen Wertes der Beteiligungen anlässlich der Wohnsitzverlegung ergeben, kann dies wohl die Wirkung einer…
…zu werden. Somit liegen keine "Einkünfte" im Sinn des Abkommens vor, wenn ein (echter) stiller Gesellschafter bei Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses lediglich seine Einlage zurückerhält. Eine differenzierte Betrachtung ist allerdings dann anzustellen, wenn das hingegebene Kapital durch Verluste steuerwirksam aufgezehrt wurde und in der Folge der…
…1964, VwGH 25.9.2001, 99/14/0217). Kommt es allerdings zu einer Doppelverwertung dieses Auslandsverlustes, dann ist eine differenzierte Sichtweise geboten. Doppelverwertungen in diesem Sinn liegen stets dann vor, wenn der Verlust in irgendeiner Form dazu eingesetzt wurde, sich ausgleichende Vermögensvorteile zu verschaffen, zB…
…der Slowakei nicht zur Gänze der Besteuerung unterzogen, dann erhebt sich die Frage, ob die Differenzbeträge tatsächlich eine Abgeltung für die auf slowakischem Gebiet ausgeübte Tätigkeit darstellen; denn die Nichterfassung in der Slowakei könnte beispielsweise darauf zurückzuführen sein, dass darin eine Abgeltung für Tätigkeiten in…
…Abs. 1 DBA-CSSR ist für die vorliegenden Besteuerungsfälle nichts zu gewinnen; denn nach dieser Bestimmung ist eine unterschiedliche Besteuerung aus Gründen der Staatsbürgerschaft unzulässig, eine Differenzierung aus Gründen der Ansässigkeit ist aber erlaubt. Da auch österreichische Staatsbürger, die in Znaim ihren einzigen Wohnsitz haben…
…Doppelbesteuerungsabkommen selbst dann nicht beschnitten, wenn die gesamten geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abgewickelt werden. Eine differenzierte Betrachtung könnte nötig werden, wenn sich die Geschäftsleitung der inländischen GesmbH nachweisbar im Ausland befindet. 25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…besteuerten Bezugsteile ebenfalls Besteuerungsansprüche geltend gemacht werden, müsste die Besteuerungsfrage in einem internationalen Verständigungsverfahren geregelt werden. Gewinnausschüttungen der deutschen GesmbH an die in Deutschland ansässigen Gesellschafter lösen in Österreich keine Steuerpflicht aus. Eine differenzierte Betrachtung könnte jedoch erforderlich werden, wenn die Geschäfte der deutschen GesmbH…
…für die Durchlaufadministration anfallen, sind indessen in die aufschlagspflichtige österreichische Kostenbasis einzubeziehen. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass eine differenzierte Betrachtung dann erforderlich wäre, wenn die von der deutschen Gesellschaft wahrgenommenen Aktivitäten bisher ganz oder teilweise zum Aufgabengebiet der österreichischen Tochtergesellschaft gehört haben, oder wenn die…