Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2590
Problematische argentinische Staatsanleiheabwertungen
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0271-IV/4/2005vom 24.03.2005
Wortlaut laut Findok
Hat ein österreichisches
Bankunternehmen Werteinbußen an argentinischen Staatsanleihen wegen
eingetretener Kursverluste erlitten, dann ist zunächst ausschließlich
nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob diese
Wertverluste im Wege von Teilwertabschreibungen gewinnmindernd zu
berücksichtigen sind. Zutreffendenfalls muss dieses Ergebnis bei Bestand
eines Doppelbesteuerungsabkommens selbst dann hingenommen werden, wenn das
Besteuerungsrecht an Wertzuwächsen dieser Anleihen Argentinien
eingeräumt wird. Dies deshalb, weil ein Doppelbesteuerungsabkommen keine
Besteuerungsrechte schaffen kann, die nach innerstaatlichem Recht nicht bestehen
(VfGH 11.3.1965, B 210/211/1964, VwGH 25.9.2001, 99/14/0217). Kommt es
allerdings zu einer Doppelverwertung dieses Auslandsverlustes, dann ist eine
differenzierte Sichtweise geboten. Doppelverwertungen in diesem Sinn liegen
stets dann vor, wenn der Verlust in irgendeiner Form dazu eingesetzt wurde, sich
ausgleichende Vermögensvorteile zu verschaffen, zB DBA-steuerfreie Zinsen
zu lukrieren. Denn Abkommensrecht darf nicht dazu benützt werden, sich
missbräuchlich Steuervorteile zu verschaffen.
24.
März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0271-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24798
- Gültig
- 24.03.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF