Findok · EAS-Auskünfte
EAS 295
Inländische Verwaltungs-GesmbH mit ausländischer Geschäftstätigkeit
geltende FassungEAS-AuskunftW 2251/1/1-IV/4/93vom 25.08.1993
Wortlaut laut Findok
Wird von einer englisch-französischen
Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichtet, so unterliegt diese
mit ihrem gesamten Einkommen der inländischen unbeschränkten
Körperschaftsteuerpflicht. Solange die österreichische GesmbH im
Ausland keine Betriebstätten unterhält, wird dieser universelle
Besteuerungsanspruch durch die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen
selbst dann nicht beschnitten, wenn die gesamten geschäftlichen
Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abgewickelt
werden.
Eine differenzierte Betrachtung könnte nötig
werden, wenn sich die Geschäftsleitung der inländischen GesmbH
nachweisbar im Ausland befindet.
25. August
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 1 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 2251/1/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18030
- Gültig
- 25.08.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF