RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 295

Inländische Verwaltungs-GesmbH mit ausländischer Geschäftstätigkeit

geltende FassungEAS-AuskunftW 2251/1/1-IV/4/93vom 25.08.1993

Wortlaut laut Findok

  Wird von einer englisch-französischen Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichtet, so unterliegt diese mit ihrem gesamten Einkommen der inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Solange die österreichische GesmbH im Ausland keine Betriebstätten unterhält, wird dieser universelle Besteuerungsanspruch durch die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen selbst dann nicht beschnitten, wenn die gesamten geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abgewickelt werden. Eine differenzierte Betrachtung könnte nötig werden, wenn sich die Geschäftsleitung der inländischen GesmbH nachweisbar im Ausland befindet. 25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Geschäftsleitung im Inlandinländische GeschäftsleitungAuslandsbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 2251/1/1-IV/4/93
Stammnummer
18030
Gültig
25.08.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF