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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 293

Im Inland tätige Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GesmbH

geltende FassungEAS-AuskunftF 329/10/1-IV/4/93vom 24.08.1993

Wortlaut laut Findok

  Hat eine deutsche GesmbH in Österreich eine Zweigniederlassung errichtet und sind die beiden zu je 50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich einen Zweitwohnsitz errichten oder nicht. Sollten von der deutschen Steuerverwaltung für die in Österreich besteuerten Bezugsteile ebenfalls Besteuerungsansprüche geltend gemacht werden, müsste die Besteuerungsfrage in einem internationalen Verständigungsverfahren geregelt werden. Gewinnausschüttungen der deutschen GesmbH an die in Deutschland ansässigen Gesellschafter lösen in Österreich keine Steuerpflicht aus. Eine differenzierte Betrachtung könnte jedoch erforderlich werden, wenn die Geschäfte der deutschen GesmbH von Österreich aus geleitet werden oder falls der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Gesellschafter nicht in Deutschland gelegen sein sollte. 24. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

BeteiligungGeschäftsführerLebensmittelpunktGeschäftsleitung im InlandGeschäftsführerbezügeGeschäftsführervergütungGewinnausschüttung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
F 329/10/1-IV/4/93
Stammnummer
18028
Gültig
24.08.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF