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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2693

Veräußerung der Anteile an einer US-Personengesellschaft mit Vorjahresverlusten nach Zuzug

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0050-IV/4/2006vom 06.02.2006

Wortlaut laut Findok

Veräußert ein US-Staatsbürger nach seinem Zuzug nach Österreich seine Anteile an einer US-Limited Partnership, unterliegen die hierbei aufgedeckten stillen Reserven nach Maßgabe des österreichischen Rechts der österreichischen Besteuerung, da im DBA-USA das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird. Handelt es sich bei der US-Personengesellschaft um eine bloß vermögensverwaltend tätige Gesellschaft, die eine Immobilie vermietet, dann steht diese Immobilie im Privatvermögen des Gesellschafters und löst nach inländischem Recht nur dann Steuerpflicht aus, wenn die Veräußerung vor Ablauf der Spekulationsfrist getätigt worden sein sollte. Verluste, die vor dem Zuzug angefallen sind bleiben ebenso wie positive Erträge bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes außer Ansatz, weil sie einer anderen Einkunftsart, nämlich jener aus Vermietung und Verpachtung, zuzurechnen sind und der Veräußerungsgewinn sich, vom Grundsatz her gesehen, lediglich aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös ergibt (abzüglich allfälliger Veräußerungs-Werbungskosten); die steuerliche Nichtberücksichtigung der Auslandsverluste in Österreich erweist sich daher systemkonform und bedarf keiner korrigierenden Maßnahme nach § 48 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006

Normen und Schlagworte

PersonengesellschaftenVermögensverwaltungAuslandsverluste

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0050-IV/4/2006
Stammnummer
21081
Gültig
06.02.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF