Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2181
Lebensversicherungsverträge mit deutschen Versicherern
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/E001-IV/4/02vom 29.11.2002
Wortlaut laut Findok
Schließen in Österreich
ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem
deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische
Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines
Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen
Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten
"Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 hinsichtlich der
Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der Versicherungssumme (=
Einkünfte aus Kapitalvermögen) und andererseits bei Rentenauszahlung
nach Maßgabe des Übersteigens des kapitalisierten Rentenwertes (=
sonstige Einkünfte).
Gleichgültig, ob bzw. in welcher Einkunftsart in
Österreich Einkommensteuerpflicht eintritt, ist Deutschland
gemäß Artikel 11 DBA-2000 verpflichtet, eine Entlastung von der
deutschen Kapitalertragsteuer zu gewähren, die nach inländischem Recht
von den Kapitalertragsanteilen zu erheben wäre.
29. November
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 11 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/E001-IV/4/02
- Stammnummer
- 28131
- Gültig
- 29.11.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF