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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2181

Lebensversicherungsverträge mit deutschen Versicherern

geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/E001-IV/4/02vom 29.11.2002

Wortlaut laut Findok

Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 hinsichtlich der Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der Versicherungssumme (= Einkünfte aus Kapitalvermögen) und andererseits bei Rentenauszahlung nach Maßgabe des Übersteigens des kapitalisierten Rentenwertes (= sonstige Einkünfte). Gleichgültig, ob bzw. in welcher Einkunftsart in Österreich Einkommensteuerpflicht eintritt, ist Deutschland gemäß Artikel 11 DBA-2000 verpflichtet, eine Entlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer zu gewähren, die nach inländischem Recht von den Kapitalertragsanteilen zu erheben wäre. 29. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

LebensversicherungsverträgeRenten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0101/E001-IV/4/02
Stammnummer
28131
Gültig
29.11.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF