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3 228 Treffer281 msnur geltende Fassungen
EAS 2953Arbeitnehmerveranlagung versus Steuerrückerstattung durch das FA BEO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0892-IV/4/200828.03.2008

Gemäß § 240 BAO iVm § 13a AVOG hat die Rückzahlung einer Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

Das DBA-Schweiz enthält in Artikel 28 eine Bestimmung, derzufolge "das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt" wird. Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden…

EAS 778Berechnung des erbschaftssteuerlichen Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 547/1/1-IV/4/9515.12.1995

  Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost…

EAS 2527Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0272-IV/4/200406.12.2004

  Ausländische Steuern sind nach den Vorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Höhe jener österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei der Besteuerung im Ausland angesetzt worden sind, ist hierbei ohne Belang. Beteiligt sich daher ein in Österreich ansässiger…

EAS 1110Berechnung des "base erosion-Tests" im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/5-IV/4/9721.07.1997

Für die nach Artikel 16 Abs. 1 lit. d (ii) des neuen DBA-USA vorzunehmende Beurteilung, ob einer nur Passiveinkünfte erzielenden österreichischen Gesellschaft eine zum DBA-Ausschluss führende Durchlaufeigenschaft zuzumessen ist, wird nur auf die US-Einnahmen abgestellt. Denn es soll erreicht werden, dass in…

EAS 1163Berechnung des Matching-Credit-Anrechnungshöchstbetrages bei Terminverlustgeschäften mit Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/1-IV/4/9731.10.1997

…Anrechnung jedenfalls mit dem Betrag von S 340.000,00 begrenzt sein. Denn nach den für die Auslandssteueranrechnung maßgebenden Grundsätzen darf durch die Anrechnung von Auslandssteuern kein besseres Ergebnis erzielt werden, als bei völliger Steuerfreistellung des Auslandsgeschäftes.   31. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 521DBA-widrige Berechnung des Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9411.11.1994

…Ungarn das Recht diese in Österreich zu besteuernden Einkunftsteile für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. Das BM für Finanzen teilt die Auffassung, dass die Berechnung des Progressionsvorbehaltes nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts zu erfolgen hat. Dieser Relevanz des innerstaatlichen Rechtes sind allerdings dort Schranken gesetzt…

EAS 1088Kein Verzicht auf Progressionsbesteuerung deutscher Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 193/1-IV/4/9717.06.1997

…Sozialversicherungspensionen sind gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zwar in Österreich von der Besteuerung freizustellen, gemäß Artikel 15 Abs. 3 des Abkommens wird aber die im österreichischen innerstaatlichen Recht zwingend vorgesehene Einbeziehung der deutschen Sozialversicherungspensionen in die Berechnung des in Österreich zur Anwendung gelangenden…

EAS 2887KESt-Entlastung zugunsten französischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1276-IV/4/200710.10.2007

…eine geeignete Schätzungsmethodik zu entwickeln und auf dieser Grundlage sodann die Kapitalertragsteuerrückerstattungsanträge beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einzubringen. Dem Rückerstattungsantrag müsste diesfalls als Beilage eine Erläuterung der gewählten Schätzungsmethodik und eine Berechnung des im Rückerstattungsantrag geltend gemachten Rückerstattungsbetrages angeschlossen werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit…

EAS 622Verlustvortrag und negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1470/1/1-IV/4/9521.04.1995

…können und dass auch sonst die Verlustvortragsvoraussetzungen des österreichischen Rechts erfüllt sind (EAS 289 und EAS 387). Unter den vorstehenden Gegebenheiten, wäre das BM für Finanzen bereit, auf der Grundlage von § 48 BAO eine Berücksichtigung solcher Auslandsverluste bei Berechnung des Progressionsvorbehaltes im Verlustvortragsweg insoweit anzuordnen…

EAS 1405Steuerumgehung mit Brasilien-Krediten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0402/1-IV/4/9802.02.1999

…ermittelten fiktiven Steuer begehrt, dann wird auch diese Anrechnung mit dem Betrag von S 340.000,- begrenzt sein. Wollte man die zitierte Bestimmung des Art. 23 Abs. 4 bei Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages in Fällen der vorliegenden Art anders interpretieren, nämlich ohne Berücksichtigung aller mit…

EAS 627Erbschaftsbesteuerung bei inländischem Zweitwohnsitz einer US-Bürgerin; Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2538/2/1-IV/4/9524.05.1995

…Berechtigung, die auf Grund des Abkommens von der Besteuerung freizustellenden Vermögenswerte bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf das übrige Vermögen entfällt, zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt). Diese Berechtigung gilt indessen nach dem Abkommenswortlaut nur, wenn Österreich "auf Grund des Wohnsitzes des Verstorbenen" die Besteuerung vornimmt. Mit…

EAS 3172Dienstnehmerentsendung nach Deutschland mit vereinbarter Homeofficetätigkeit in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1773-IV/4/201010.08.2010

…Berechnung der 183-Tage-Frist maßgeblichen Methode wird entsprechend dem Kommentar zu Art. 15 OECD-Musterabkommen auf die Tage des physischen Aufenthalts in Deutschland abgestellt. Es ist daher unerheblich, ob die Aufenthaltszeiten in Deutschland dem Arbeitseinsatz gewidmet sind oder nicht (vgl. hierzu näher Erlass des…

EAS 2486DBA-Erbschaftsteuerfreiheit für Auslandsimmobilien österreichischer Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 1087/1-IV/4/0416.08.2004

…Immobilienfonds anteilig gehaltenen ausländischen Liegenschaften genau so auf Grund der DBA von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen wie unmittelbar gehaltene ausländischen Grundstücke. Allerdings besteht keine gesetzliche Handhabe, auf die Berücksichtigung der ausländischen Immobilien bei der Berechnung des Progressionsvorbehaltes zu verzichten, weder wenn in die Auslandsgrundstücke direkt…

EAS 2711Progressionsvorbehalt bei argentinischen Anleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0262-IV/4/200608.05.2006

…23 das Recht vorbehalten, solche Zinsen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Die abkommensrechtliche Zinsensteuerbefreiung steht daher nur unter einer Bedingung zu, nämlich jener, dass die Zinseneinkünfte in die Berechnung des in Österreich auf das übrige Einkommen anzuwendenden Durchschnittsteuersatzes einbezogen werden. Abgabepflichtige, die ihre Zinseneinkünfte über…

EAS 65Verluste aus unechten stillen Beteiligungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSp 283/2/1-IV/4/9130.12.1991

…also nur für Zwecke der Berechnung des in Österreich anzuwendenden Steuersatzes, möglich; doch auch in diesem Fall ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass die deutschen Verluste nach österreichischem Steuerrecht (insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen der Liebhabereiverordnung, AÖF Nr. 185/1990, und des Liebhabereierlasses…

EAS 743Sonderzahlungen und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2195/1/1-IV/4/9531.10.1995

…der Monate Jänner bis August für den Zeitraum September bis Dezember lohnsteuerabzugspflichtige Inlandseinkünfte), dann müssen die steuerfreien Einkünfte aus Deutschland für die Berechnung des auf die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes berücksichtigt werden. Die im inländischen Lohnsteuerabzugsverfahren vorgesehene Begünstigung für sonstige Bezüge (§ 67 Abs…

EAS 1121Nachzahlung deutscher Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 193/2-IV/4/9708.08.1997

…auf die übrigen laufenden Einkünfte auswirken. Da für derartige Nachzahlungen die progressionserhöhende Wirkung bereits nach österreichischem inländischen Recht entfällt, sind solche aus Deutschland stammenden Nachzahlungen nicht für die Berechnung des im DBA-Deutschland vorgesehenen Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Denn durch ein Doppelbesteuerungsabkommen können keine Besteuerungsansprüche begründet werden…

EAS 3379Verkauf von Anteilen einer GmbH mit unbeweglichem Vermögen nach dem DBA Australien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0527-VI/8/201610.04.2017

…EAS 3137, EAS 3146, EAS 3193, EAS 3214; vgl. zur Berechnung des Wertverhältnisses EAS 1224, EAS 3146, EAS 3193, EAS 3214). Handelt es sich bei der österreichischen GmbH jedoch um eine Gesellschaft, deren Vermögen "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenen Gebäuden oder Grundstücken besteht, so besteht…

EAS 2955Beteiligungsveräußerung nach Zuzug aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0894-IV/4/200828.03.2008

…1988 im Zuzugsjahr ein gemeiner Wert von 900, so unterliegt ein Veräußerungsgewinn von 100 der österreichischen Besteuerung. Sollte in Deutschland rechtskräftig ein Wert von 920 der Berechnung des auf deutscher Seite angewachsenen Veräußerungsgewinnes zu Grunde gelegt worden sein, so wird Österreich durch das DBA verpflichtet…