Findok · EAS-Auskünfte
EAS 627
Erbschaftsbesteuerung bei inländischem Zweitwohnsitz einer US-Bürgerin; Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskunftM 2538/2/1-IV/4/95vom 24.05.1995
Wortlaut laut Findok
Artikel 9 Abs. 5 lit. c DBA(Erb)-USA erteilt
Österreich die Berechtigung, die auf Grund des Abkommens von der
Besteuerung freizustellenden Vermögenswerte bei der Berechnung des
Steuersatzes, der auf das übrige Vermögen entfällt, zu
berücksichtigen (Progressionsvorbehalt). Diese Berechtigung gilt indessen
nach dem Abkommenswortlaut nur, wenn Österreich "auf Grund des Wohnsitzes
des Verstorbenen" die Besteuerung vornimmt. Mit dieser Klausel bezieht sich das
Abkommen aber nicht auf den Wohnsitzbegriff nach österreichischem
inländischen Recht, sondern auf jenen, der in Artikel 4 des Abkommens
definiert ist; im Fall eines Doppelwohnsitzes ist der "Wohnsitz im Sinn des
Abkommens" idR dort gelegen, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen
befunden hat.
Verstirbt daher eine Amerikanerin, deren Hauptwohnsitz in
den USA gelegen war, und die in Österreich lediglich über einen
Zweitwohnsitz in ihrem Einfamilienhaus verfügt hat, dann besteuert
Österreich dieses Einfamilienhaus nicht auf Grund des "Wohnsitzes", sondern
auf Grund der inländischen Lage der Liegenschaft; hiefür ist die
Geltendmachung eines Progressionsvorbehaltes im Abkommen nicht
vorgesehen.
24. Mai
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 5 lit. c DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983
- Art. 4 DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 2538/2/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17192
- Gültig
- 24.05.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF