Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1088
Kein Verzicht auf Progressionsbesteuerung deutscher Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskunftL 193/1-IV/4/97vom 17.06.1997
Wortlaut laut Findok
Deutsche Sozialversicherungspensionen
sind gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen
Doppelbesteuerungsabkommens zwar in Österreich von der Besteuerung
freizustellen, gemäß Artikel 15 Abs. 3 des Abkommens wird aber die im
österreichischen innerstaatlichen Recht zwingend vorgesehene Einbeziehung
der deutschen Sozialversicherungspensionen in die Berechnung des in
Österreich zur Anwendung gelangenden Steuersatzes nicht außer
Wirksamkeit gesetzt. Das BM für Finanzen kann daher nicht allein deshalb in
Anwendung von § 48 BAO auf die Heranziehung der nach österreichischem
Recht steuerpflichtigen deutschen Sozialversicherungspensionen für die
Steuersatzberechnung verzichten, weil diese Pensionen bei Wohnsitzbeibehaltung
in Deutschland dort zu keiner Steuerleistung geführt
hätten.
17. Juni
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 193/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14597
- Gültig
- 17.06.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF