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3 228 Treffer547 msnur geltende Fassungen
EAS 2471Untergang des deutschen Verlustvortrages einer inländischen GmbH nach Umwandlung in eine KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/4-IV/4/0405.07.2004

§ 2 Abs. 8 EStG idF BGBl. I Nr. 57/2004 übernimmt die im Auslandsverlusterkenntnis (VwGH 25.9.01, 99/14/0099) vorskizzierte Verpflichtung zur Nachversteuerung steuermindernd berücksichtigter Auslandsverluste, wenn anderenfalls eine Doppelverwertung dieser Verluste eintreten würde. Hierbei soll die Nachversteuerungsverpflichtung auch dann eintreten, wenn eine…

EAS 2401Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung an einer einkommenslosen Steueroasengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/2-IV/4/0403.02.2004

…Zur Durchführung dieser Zielsetzung ist die Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 ergangen, deren wesentliche Aussagen insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist (EAS.2400…

EAS 2880Schweizerische Beteiligungserträge und Kapitalverkehrsfreiheit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0971-IV/4/200704.09.2007

…wird im gegenständlichen Fall daher von einer Direktinvestition iSd Artikels 57 Abs. 1 EGV auszugehen sein. Dies hat zur Folge, dass die Besteuerung der schweizerischen Gewinnausschüttung im Jahr 2001 - selbst wenn man die Anwendbarkeit der nicht für Drittstaaten wirkenden Niederlassungsfreiheit verneint - nicht in den Schutzbereich…

EAS 1599Veräußerung einer Auslandsholding mit Inlandsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 484/1-IV/4/0014.02.2000

…zu, wenn es sich bei dieser ausländischen Tochtergesellschaft nicht um eine unzureichend besteuerte Basisgesellschaft mit Passiveinkünften im Sinn von § 10 Abs. 3 KStG i.V. mit VO BGBl. Nr. 57/1995 handelt. Der Umstand, daß die ausländische Tochtergesellschaft Beteiligungen an kleineren österreichischen Kapitalgesellschaften hält, steht…

EAS 1873Zuwendungen liechtensteinischer Familienstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/2-IV/4/0102.07.2001

…Nr. 36/95, 743 betr. liechtensteinische Familienstiftung). Nur eine außerhalb einer Einkunftsquelle zufließende Einmalzahlung einer ausländischen Stiftung ist in Österreich nicht steuerpflichtig (BMF 5.7.96, SWK Nr. 3/97, 56). 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2607Gewinnausschüttungen einer LLC in Dubai
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0336-IV/4/200506.05.2005

…Körperschaft ausmachen (hierbei werden auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein: BStBl I 2004, 411). Sollte dieser Typenvergleich eine Vergleichbarkeit mit einer österreichischen GmbH ergeben, dann wäre die Gewinnausschüttung gemäß Artikel 10 DBA-UAE, BGBl. III Nr. 88/2004…

EAS 2843Gewinnausschüttungen einer LLC in Sri Lanka
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0211-IV/4/200704.05.2007

…zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004, 411 und EAS 2607)…

EAS 2938Gewinnausschüttungen einer LLP in Kasachstan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0207-IV/4/200805.02.2008

…inländischen Kapitalgesellschaft nicht dadurch gehindert, dass nach kasachischem Recht das Eigenkapital nicht unter das gesetzliche Stammkapital herabgemindert werden darf und dass eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift das Ende der Gesellschaft zur Folge hat. Wenn in der deutschen Verwaltungsanweisung BStBl I 2004, 413, als Vergleichbarkeitskriterium verlangt wird…

EAS 2869Gewinnausschüttungen einer LLP in Kasachstan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0745-IV/4/200702.07.2007

…im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs (Limited Liability Companies) mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004, 411 und EAS 2607)…

EAS 2195Aufwertung von Anteilen deutscher Gesellschaften an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/22-IV/4/0207.01.2003

Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…

EAS 2213§ 48 BAO-Verordnung und ausländische Vorjahresverluste
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1076/1-IV/4/0315.01.2003

…BGBl. II Nr. 474/2002) in dieser ausländischen Betriebstätte einen Gewinn, dann kann dieser Gewinn gemäß § 3 der Verordnung nur insoweit von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden, als dies nicht zu einer Doppelverwertung der ausländischen Verluste führt. Wird daher der vor 2002 erlittene Auslandsverlust bei…

EAS 2535Betriebstätte im Fall eines italienischen Holzschlägerungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0270-IV/4/200406.12.2004

…ob möglicherweise das gesamte Forstrevier als "Betriebstätte" zu werten ist; das so genannte "Painter-Example" in Ziffer 4.5 des OECD-Kommentars 2003 zu Artikel 5 OECD-Muster kann eine solche Sichtweise rechtfertigen. Das BM für Finanzen hält indessen derzeit noch die bisherige traditionelle Auslegung…

EAS 2554Italienische Quellenbesteuerung auf Haftungsentgelten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0139-IV/4/200411.02.2005

…OECD-Musterabkommens ab. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte durch eine Bestätigung eines italienischen Wirtschaftstreuhänders geklärt werden. Bei Bedarf kann die Klärung dieser Frage auch zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden. 11. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2523Zeitverschobene Anrechnung der italienischen Steuer bei Zahlung einer housing allowance an Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0273-IV/4/200430.11.2004

…nicht das österreichische, dann müsste bei dieser Sichtweise das durch die (unrichtige) Gesamtanrechnung der italienischen Steuer im Jahr 2002 entstandene Problem der Überschreitung des Anrechnungshöchstbetrages beseitigt sein. Einer Entlastungsmaßnahme nach 48 BAO bedarf es daher nicht. 30. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…

EAS 2547Ausstrahlung von Wetterpanoramabildern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0340-IV/4/200428.12.2004

…auch für die eventuelle Anschlussfrage einer funktionsgerechten Gewinnzuteilung an diese Art von Auslandsbetriebstätten zu. Im Übrigen ist eine Entscheidungsfindung zu sehr sachverhaltsabhängig, sodass eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt anzuraten ist. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2520Schweizerische Finanzierungsbetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0271-IV/4/200430.11.2004

…zuzurechnen sein. Wichtige Anhaltspunkte für die Lösung dieser Zuordnungsfrage werden sich aus der OECD-Studie "Attribution of Profits to a Permanent Establishment" ergeben, dessen Teil I als Diskussionsentwurf bereits veröffentlicht ist (www.oecd.org); Bank- und Finanzierungstransaktionen werden sodann im Detail in Teil II, der…

EAS 2448Ausländischer "Producer" eines Theatergastspiels als Mitwirkender an der inländischen Unterhaltungsdarbietung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunfti 227/1-IV/4/0420.04.2004

…Antragsveranlagung zu stellen, um solcherart eine Besteuerung der in Österreich erzielten Nettoeinkünfte zu erlangen. Die in Österreich zur Erhebung gelangende Steuer ist im Übrigen in Großbritannien auf die britische Steuer anzurechnen. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2937Mauritius-Holding mit Zinsen und Dividendeneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0098-IV/4/200825.01.2008

…wird hierbei zu beachten sein, dass nach § 2 Z 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der M-Holding nur dann vorliegt, wenn ihr Kapital überwiegend und nachhaltig im schädlichen Bereich (hier: Erzielung von Zinsen) eingesetzt wird, wobei das "Gesamtbild der…

EAS 2485Deutsche Immobilienfonds-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 546/1-IV/4/0416.08.2004

Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…

EAS 2810Verlustdoppelverwertung nach Wegzug nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0018-IV/4/200715.01.2007

…ist daher eine Auseinandersetzung mit der Frage, in welcher Weise die Nachversteuerung von Verlusten nach Wirksamwerden des Steuerreformgesetzes zu erfolgen hat, erst erforderlich, wenn feststeht, dass im geschilderten Fall tatsächlich erhebliche Verluste im Geltungsbereich der neuen Nachversteuerungspflicht angefallen sind. Bundesministerium für Finanzen, 15. Jänner 2007