§ 2 Abs. 8 EStG idF BGBl. I Nr. 57/2004 übernimmt die im Auslandsverlusterkenntnis (VwGH 25.9.01, 99/14/0099) vorskizzierte Verpflichtung zur Nachversteuerung steuermindernd berücksichtigter Auslandsverluste, wenn anderenfalls eine Doppelverwertung dieser Verluste eintreten würde. Hierbei soll die Nachversteuerungsverpflichtung auch dann eintreten, wenn eine…
…Zur Durchführung dieser Zielsetzung ist die Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 ergangen, deren wesentliche Aussagen insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist (EAS.2400…
…wird im gegenständlichen Fall daher von einer Direktinvestition iSd Artikels 57 Abs. 1 EGV auszugehen sein. Dies hat zur Folge, dass die Besteuerung der schweizerischen Gewinnausschüttung im Jahr 2001 - selbst wenn man die Anwendbarkeit der nicht für Drittstaaten wirkenden Niederlassungsfreiheit verneint - nicht in den Schutzbereich…
…zu, wenn es sich bei dieser ausländischen Tochtergesellschaft nicht um eine unzureichend besteuerte Basisgesellschaft mit Passiveinkünften im Sinn von § 10 Abs. 3 KStG i.V. mit VO BGBl. Nr. 57/1995 handelt. Der Umstand, daß die ausländische Tochtergesellschaft Beteiligungen an kleineren österreichischen Kapitalgesellschaften hält, steht…
…Nr. 36/95, 743 betr. liechtensteinische Familienstiftung). Nur eine außerhalb einer Einkunftsquelle zufließende Einmalzahlung einer ausländischen Stiftung ist in Österreich nicht steuerpflichtig (BMF 5.7.96, SWK Nr. 3/97, 56). 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Körperschaft ausmachen (hierbei werden auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein: BStBl I 2004, 411). Sollte dieser Typenvergleich eine Vergleichbarkeit mit einer österreichischen GmbH ergeben, dann wäre die Gewinnausschüttung gemäß Artikel 10 DBA-UAE, BGBl. III Nr. 88/2004…
…zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004, 411 und EAS 2607)…
…inländischen Kapitalgesellschaft nicht dadurch gehindert, dass nach kasachischem Recht das Eigenkapital nicht unter das gesetzliche Stammkapital herabgemindert werden darf und dass eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift das Ende der Gesellschaft zur Folge hat. Wenn in der deutschen Verwaltungsanweisung BStBl I 2004, 413, als Vergleichbarkeitskriterium verlangt wird…
…im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs (Limited Liability Companies) mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004, 411 und EAS 2607)…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…
…BGBl. II Nr. 474/2002) in dieser ausländischen Betriebstätte einen Gewinn, dann kann dieser Gewinn gemäß § 3 der Verordnung nur insoweit von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden, als dies nicht zu einer Doppelverwertung der ausländischen Verluste führt. Wird daher der vor 2002 erlittene Auslandsverlust bei…
…ob möglicherweise das gesamte Forstrevier als "Betriebstätte" zu werten ist; das so genannte "Painter-Example" in Ziffer 4.5 des OECD-Kommentars 2003 zu Artikel 5 OECD-Muster kann eine solche Sichtweise rechtfertigen. Das BM für Finanzen hält indessen derzeit noch die bisherige traditionelle Auslegung…
…OECD-Musterabkommens ab. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte durch eine Bestätigung eines italienischen Wirtschaftstreuhänders geklärt werden. Bei Bedarf kann die Klärung dieser Frage auch zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden. 11. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nicht das österreichische, dann müsste bei dieser Sichtweise das durch die (unrichtige) Gesamtanrechnung der italienischen Steuer im Jahr 2002 entstandene Problem der Überschreitung des Anrechnungshöchstbetrages beseitigt sein. Einer Entlastungsmaßnahme nach 48 BAO bedarf es daher nicht. 30. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…auch für die eventuelle Anschlussfrage einer funktionsgerechten Gewinnzuteilung an diese Art von Auslandsbetriebstätten zu. Im Übrigen ist eine Entscheidungsfindung zu sehr sachverhaltsabhängig, sodass eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt anzuraten ist. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zuzurechnen sein. Wichtige Anhaltspunkte für die Lösung dieser Zuordnungsfrage werden sich aus der OECD-Studie "Attribution of Profits to a Permanent Establishment" ergeben, dessen Teil I als Diskussionsentwurf bereits veröffentlicht ist (www.oecd.org); Bank- und Finanzierungstransaktionen werden sodann im Detail in Teil II, der…
…Antragsveranlagung zu stellen, um solcherart eine Besteuerung der in Österreich erzielten Nettoeinkünfte zu erlangen. Die in Österreich zur Erhebung gelangende Steuer ist im Übrigen in Großbritannien auf die britische Steuer anzurechnen. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wird hierbei zu beachten sein, dass nach § 2 Z 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der M-Holding nur dann vorliegt, wenn ihr Kapital überwiegend und nachhaltig im schädlichen Bereich (hier: Erzielung von Zinsen) eingesetzt wird, wobei das "Gesamtbild der…
Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
…ist daher eine Auseinandersetzung mit der Frage, in welcher Weise die Nachversteuerung von Verlusten nach Wirksamwerden des Steuerreformgesetzes zu erfolgen hat, erst erforderlich, wenn feststeht, dass im geschilderten Fall tatsächlich erhebliche Verluste im Geltungsbereich der neuen Nachversteuerungspflicht angefallen sind. Bundesministerium für Finanzen, 15. Jänner 2007