Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1599
Veräußerung einer Auslandsholding mit Inlandsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskunftSch 484/1-IV/4/00vom 14.02.2000
Wortlaut laut Findok
Veräußert eine
österreichische Kapitalgesellschaft die Anteile ihrer ausländischen
Tochtergesellschaft, dann steht hiefür nach Maßgabe des § 10
KStG Steuerfreiheit zu, wenn es sich bei dieser ausländischen
Tochtergesellschaft nicht um eine unzureichend besteuerte Basisgesellschaft mit
Passiveinkünften im Sinn von § 10 Abs. 3 KStG i.V. mit VO BGBl. Nr.
57/1995 handelt. Der Umstand, daß die ausländische
Tochtergesellschaft Beteiligungen an kleineren österreichischen
Kapitalgesellschaften hält, steht als solcher der Steuerfreiheit nicht
entgegen.
Auch der Umstand, daß in einem Vorjahr die
Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften unter Inanspruchnahme
der Vorschriften des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral in die in
einem DBA-Partnerstaat errichtete Tochtergesellschaft übertragen worden
sind, führt nach der geltenden Rechtslage nicht zum Verlust der
Steuerbefreiung für die Veräußerung der Anteile an der
übernehmenden ausländischen Tochtergesellschaft. Allerdings werden
gewisse Gestaltungen dieser Art in wirtschaftlicher Betrachtungsweise daraufhin
zu prüfen sein, ob die Beteiligungen an den österreichischen
Gesellschaften tatsächlich der ausländischen Tochtergesellschaft und
nicht möglicherweise weiterhin der inländischen Muttergesellschaft
steuerlich zuzurechnen sind. Dies könnte beispielsweise dann notwendig
werden, wenn erkennbar wird, daß die Transaktionen zur Vermeidung einer
inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung getätigt wurden
und die Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften einer
ausländischen Briefkasten-Tochtergesellschaft übertragen worden sind,
deren Position aber nicht die eines wirtschaftlichen Eigentümers, sondern
bloß jener eines Treuhänders vergleichbar ist (§ 24
BAO).
14. Februar
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 10 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 24 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 484/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2853
- Gültig
- 14.02.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF