Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2471
Untergang des deutschen Verlustvortrages einer inländischen GmbH nach Umwandlung in eine KG
geltende FassungEAS-AuskunftE 14/4-IV/4/04vom 05.07.2004
Wortlaut laut Findok
§ 2 Abs. 8 EStG idF BGBl. I Nr.
57/2004 übernimmt die im Auslandsverlusterkenntnis (VwGH 25.9.01,
99/14/0099) vorskizzierte Verpflichtung zur Nachversteuerung steuermindernd
berücksichtigter Auslandsverluste, wenn anderenfalls eine Doppelverwertung
dieser Verluste eintreten würde. Hierbei soll die
Nachversteuerungsverpflichtung auch dann eintreten, wenn eine mögliche
Verlustverwertung im Ausland vom Abgabepflichtigen nicht in Anspruch genommen
wird; denn eine Option zur dauerhaften Aufwandverlagerung nach Österreich
wäre nicht sachgerecht.
Allerdings liegt kein "schädlicher" Verzicht auf
Auslandsverlustverwertung vor, wenn die Verlustvortragsfähigkeit im Ausland
nach ausländischem Recht deshalb verloren geht, weil in Österreich
eine aus unternehmensstrategischen Gründen notwendige
Umgründungsmaßnahme erfolgt ist. Verweigert daher die deutsche
Steuerverwaltung auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 dUmwStG den Vortrag eines
Verlustes, den eine österreichische GmbH in ihrer deutschen
Betriebstätte erlitten hat, nur deshalb, weil in jenen Jahren, in denen die
deutsche Betriebstätte wieder Gewinne erzielt, die österreichische
GmbH in eine GmbH & Co KG umgewandelt worden ist, liegt kein Fall einer
Nachversteuerungspflicht vor. Eine andere Sichtweise wäre nur dann geboten,
wenn die Umwandlungsmaßnahme in Österreich nicht
betriebswirtschaftlich motiviert gewesen wäre, sondern im Wesentlichen nur
zur Vermeidung einer Nachversteuerung gesetzt worden wäre, m.a.W. wenn in
wirtschaftlicher Betrachtung die Umgründungsaktion im Ergebnis genauso
einem freiwilligen Verzicht auf die Verlustverwertung im Ausland gleichkommt,
wie die Unterlassung eines nach ausländischem Recht möglichen
Verlustverwertungsantrages.
05.Juli
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 14/4-IV/4/04
- Stammnummer
- 14895
- Gültig
- 05.07.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF