…3 Z 13 der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2007); es wurde daher lediglich eine ausdrucksmäßige Verbesserung der Gesetzessprache vorgenommen ohne ihren normativen Gehalt zu verändern. Diese Interpretation wird auch bei Auslegung der in Rede stehenden Wendung in Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz zu beachten sein…
Durch die Personengesellschaftsklausel des Art. 7 Abs. 7 DBA-Deutschland sollte die im innerstaatlichen Recht verwurzelte Transparenz der Personengesellschaften in ihren Auswirkungen auf Gesellschafter/Gesellschaftsbeziehungen auf der Abkommensebene festgeschrieben werden. Es ist wohl richtig, dass in diesem Zusammenhang die Rechtslage im Staat der Personengesellschaft für…
Übersiedelt ein US-Staatsbürger aus Japan nach Österreich, um hier einen Posten an der indonesischen Botschaft anzutreten, so sind die Botschaftseinkünfte in Österreich gemäß Artikel 19 DBA-Indonesien von der Besteuerung freizustellen. Steuerpflicht würde in Österreich gemäß Artikel 19 Abs. 2 lit. b (Ortskräftevorbehalt) nur…
…der Quellensteuerermäßigung ist : a) eine unmittelbare Beteiligung mit mindestens 10% am Kapital der russischen Gesellschaft und b) eine Mindestbeteiligung daran in Höhe von 100.000 US Dollar. Wenngleich das Abkommen selbst keine Bestimmung über das Auslegungserfordernis nach den Grundsätzen des Kommentars zum OECD-Musterabkommen enthält…
Die 1-Jahres-Toleranzgrenze des Punktes 2.1 lit. a des Erlasses vom 15. April 1999, 04 0101-IV/4/99, für die Beibringung der für eine DBA-Steuerentlastung erforderlichen Ansässigkeitsbescheinigung bezieht sich auf den Zeitpunkt der in Österreich steuerpflichtigen Mitwirkung an der inländischen Unterhaltungsdarbietung…
…2000/14/0165) wird aber nun der Weg geöffnet, Artikel 17 Abs. 1 OECD-MA anders auszulegen. Eine solche Auslegungsänderung kommt allerdings einer Neugestaltung der Rechtslage gleich, die nach Auffassung des VfGH (VfGH 11.3.1993, V 98-103/92-8) im Wege einer Rechtsverordnung…
…BFH (Urteil vom 21.8.1985, BStBl. II 1986, 5) ist bei der Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens zunächst von seinem Wortlaut, sodann vom Sinn und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens und schließlich von den Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts auszugehen. Diese in der deutschen Rechtsprechung formulierten Grundsätze erscheinen…
…5 und 5.4 des geltenden OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Unter den gegebenen Umständen wird die Annahme einer schweizerischen Betriebstätte daher vom Vorliegen einer dokumentierbaren Auslegungs- und Sachverhaltsbeurteilungsharmonie in beiden Ländern abhängen (Besteuerungsnachweis in der Schweiz). Bundesministerium für Finanzen, 22. Mai 2013
Bei der Auslegung von Rechtsvorschriften ist in besonderem Maße auf den Sinn des Gesetzes Bedacht zu nehmen. § 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer…
Zufolge einer mit Deutschland abgestimmten Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens fallen Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend der innerstaatlichen österreichischen Qualifikation dieser Einkünfte unter die Zuteilungsregel des Art. 8 Abs. 1 des Abkommens; dies hat zur Folge, dass das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zukommt. Dies gilt…
In EAS 2593 wurde in Bezug auf die Auslegung von Privilegienabkommen mit Internationalen Organisationen folgende Auffassung vertreten: "Verlegt eine Angestellte des Internationalen Währungsfonds nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des…
Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…
Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…
Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…
…Übereinstimmung über eine bestimmte DBA-Auslegungsfrage festgestellt, dann wird diese von beiden Seiten als richtig anerkannte Abkommensinterpretation ihre Rechtsrichtigkeit nicht erst ab diesem Verständigungsverfahren erlangen. Besondere Überlegungen mögen in diesem Zusammenhang anzustellen sein, wenn in einem Verständigungsverfahren von einer ehemaligen Auslegungsvariante abgerückt wird oder wenn…
Der UFS hat in zwei Entscheidungen die bisher von der Finanzverwaltung "steuerpflichtigenfreundlich" vertretene DBA-Auslegung verworfen, derzufolge Auslandssteuern auf die Mindestkörperschaftsteuer angerechnet werden können. Während die Mindestkörperschaftsteuer aber noch so gesehen werden kann, dass sie die in das negative Einkommen aufgenommenen anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte belastet (mit…
In der im Jahr 2010 veröffentlichten Aktualisierung des OECD-Kommentars wurde angesichts bestehender Auslegungsdivergenzen über den Arbeitgeberbegriff der "183-Tage-Klausel" des Artikels 15 Abs. 2 lit. b OECD-MA entschieden, dass in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden…
Nach Auffassung des BM für Finanzen kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er eine restriktive Auslegung des Umfanges der beschränkten Steuerpflicht wünscht. Denn dies birgt die Gefahr in sich, dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerungsrechte der Republik Österreich übertragen, unerwünschte internationale Doppelnichtbesteuerungen eintreten können. Würde…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass der OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen einen Auslegungsbehelf im Sinn des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, darstellt, der Einblick in Ziel und Zweck jener DBA-Bestimmungen gibt, die inhaltlich den OECD-Musterabkommensbestimmungen nachgebildet…
Das BMF hält an seiner Auffassung fest, dass Doppelbesteuerungsabkommen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980) unterliegen und demzufolge im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden müssen. Als Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens…